Beschlussvorlage - 2019/928

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Warndt am 14.11.2019 werden -keine-/folgende Weisungen beschlossen.

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Sachverhalt

 

  Der Wasserzweckverband Warndt hat zu einer Sitzung der Verbandsversammlung für den 14. November 2019 eingeladen.

 

Der Stadtrat hat gemäß § 13 Absatz 3 KGG i.V.m. § 114 Abs. 4 KSVG das Recht, in den dem Stadtrat oder seiner Ausschüsse obliegenden Angelegenheiten eine Weisung an die Vertreter der Stadt Völklingen in der Verbandsversammlung zu erteilen. Die Vertreter sind in diesem Fall an die Weisung gebunden.

 

Dem Stadtrat steht es demnach frei, eine Weisung zu erteilen oder nicht. Damit er dies tun kann, ist er gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG über alle wichtigen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

 

Unter diesen Voraussetzungen ist eine Weisung möglich zu den Tagesordnungspunkten 7, 10.3, 11, 12 und 13 des öffentlichen Teiles (siehe Anlagen).

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Anlagen

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