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Beschlussvorlage - 2019/910

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dem geänderten Haushaltssanierungsplan bis 2022 gemäß den beigefügten Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 82a KSVG haben Gemeinden zusätzlich zum Haushaltsplan einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen, wenn die Allgemeine Rücklage innerhalb eines Jahres um mehr als ein Viertel verringert wird oder in zwei aufeinander folgenden Haushaltsjahren geplant ist, die Allgemeine Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern. Diese zweite Alternative trifft auch auf Völklingen zu.
 

Der Haushaltssanierungsplan bis 2022 wurde vom Stadtrat zusammen mit der Haushaltssatzung am 11.04.2019 beschlossen.

 

Die Änderung der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 (siehe vorhergehenden Tagesordnungspunkt) bedingt daher auch eine Änderung des Haushaltssanierungsplanes.

 

Gemäß Ausführungserlass des Landesverwaltungsamtes vom 02.02.2016 sind folgende Bestandteile als Haushaltsanierungsplan vorzulegen:


- die Berechnungsblätter für die Jahre 2019 bis 2022 zum Nachweis der Einhaltung

  der Defizitobergrenzen (die Änderung betrifft hier lediglich das Jahr 2019)

- das Formblatt 1 - Plausibilisierung der Defizitentwicklung Finanzhaushalt


- das Formblatt 3 - Erläuterungen zur Defizitentwicklung Finanzhaushalt


- die Anlage 5 - Berechnungshilfe Finanzhaushalt


Die Berechnungsblätter, die Formblätter 1 und 3 sowie die Anlage 5 sind als Anlagen 1 bis 7 beigefügt.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

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Anlagen

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