Beschlussvorlage - 2019/909

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen:

  (Einzusetzen: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 lt. Anlage 1)

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Sachverhalt

 

  In seiner Sitzung am 11.04 2019 hat der Rat der Mittelstadt Völklingen die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020 sowie den Haushaltssanierungsplan bis zum Jahr 2022 beschlossen. Mit Erlass vom 24.07.2019, eingegangen am 26.07.2019, wurden die erforderlichen Genehmigungen durch die Kommunalaufsichtsbehörde erteilt.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Völklinger Wochenspiegel am 07.08.2019 trat der Doppelhaushalt 2019/2020 in Kraft.

Zwischenzeitlich haben sich mehrere Sachverhalte ergeben, die einen Nachtrag noch für 2019 erforderlich machen.

Zum Einen wurde vom Fachdienst 13 - Personalmanagement ein Nachtragsstellenplan aufgestellt, der in der heutigen Sitzung ebenfalls zur Beratung und Beschlussfassung ansteht. Da der Stellenplan ein Bestandteil des Haushaltsplanes ist, macht eine Änderung des Stellenplans auch eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich.

Zum Anderen ist bei der Gewerbesteuer ein massiver Einbruch der Steuereinnahmen zu verzeichnen. Im Haushaltsplan sind derzeit für 2019 18 Mio. € Gewerbesteuereinnahmen veranschlagt. Aufgrund der konjunkturellen Eintrübung im Allgemeinen und der gegenwärtigen Situation in der Stahlindustrie im Besonderen wird sich das Gewerbesteueraufkommen in 2019 voraussichtlich nur noch auf rd. 12 Mio. € belaufen. Der Haushaltsansatz ist dementsprechend um 6 Mio. € zu reduzieren.

Im Gegenzug reduziert sich damit aber auch die an das Land abzuführende Gewerbesteuerumlage um 834.782 € (nur im Ergebnisplan).

Bei den Zinserträgen gemäß § 233 a der Abgabenordnung (AO) (es handelt sich hier um Zinsen für Gewerbesteuerforderungen für Vorjahre) kann aufgrund bereits erteilter Zinsbescheide eine Erhöhung des Einnahmeansatzes von ursprünglich 180.000 € um 320.000 € auf 500.000 € vorgenommen werden.

Bereits in den Unterlagen zu den Haushaltsberatungen (Vorlage Nr. 2019/686) ist darauf hingewiesen worden, dass eventuell beabsichtigt ist, die Verteilung der Bundeserstattungen zu den Flüchtlingskosten ab 2019 nicht mehr über einen gesonderten Zuschuss (die sogenannte Sondermasse Flüchtlingskosten) sondern über einen erhöhten Umsatzsteueranteil den Gemeinden zukommen zu lassen. Dies ist nun auch so umgesetzt worden. Im aktuellen Haushalt 2019 sind als Einnahmen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten noch 300.000 € veranschlagt. Dieser Ansatz ist auf Null zu setzen. Gleichzeitig wird jedoch der Einnahmeansatz beim Umsatzsteueranteil um 300.000 € erhöht.

Diese Änderung ist damit zwar ergebnisneutral, hat aber Auswirkungen auf die Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits, da die Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil in den Berechnungsblättern der Normalentwicklung unterliegen, d.h. tatsächliche Mehreinnahmen bei der Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits außen vor bleiben. Der bisher gezahlte Zuschuss stellte dagegen eine Einzahlung dar, die direkt in die Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits einging.

Zur Finanzierung des Nachtverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Völklingen sind zusätzlich 18.000 € in den Nachtragshaushalt einzustellen. Auf die Diskussion in der Stadtratssitzung am 19.09.2019 in dieser Sache wird verwiesen. Gegenfinanziert wird dies durch eine gleich hohe Kürzung des Mittelansatzes bei den Stromkosten für die Straßenbeleuchtung.

Als Folge der vorgenannten Änderungen erhöht sich das Defizit im Ergebnisplan von bisher 8.700.899 € um 4.845.218 € auf neu 13.546.117 €.

Änderungen im Investivbereich sind nicht vorgesehen.

Der geänderte Gesamt-Ergebnisplan, der geänderte Gesamt-Finanzplan sowie die von den Änderungen betroffenen Teilergebnispläne sind der Vorlage beigefügt.

Zusammen mit dem Haushalt ist auch der Haushaltssanierungsplan zu ändern. Die entsprechenden Erläuterungen und der Beschlussentwurf hierzu finden sich im nächsten TOP.

Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2020 ein weiterer Nachtrag erforderlich ist. Dieser wird dann auch die Auswirkungen des Saarlandpaktes auf den städtischen Haushalt beinhalten.
 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Wie oben bereits ausgeführt verschlechtert sich das planmäßige Jahresergebnis durch den Nachtrag um rd. 4,8 Mio. €.

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Anlagen

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