Beschlussvorlage - 2019/919

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan I/51 "Lebensmittelmarkt Röntgenstraße", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 27.06.2019 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur vorhabenbezogenen Aufstellung des Bebauungsplanes I/51 "Lebensmittelmarkt Röntgenstraße", in Völklingen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entstehung eines Lebensmittelmarktes zu schaffen. Dieser soll mit seiner geplanten 800 m² Verkaufsfläche die Versorgung der Bewohner der nordwestlichen Innenstadt Völklingens sicherstellen.

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 24.07.2019 bekannt gemacht.

Die Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 01.08.2019 bis 02.09.2019 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 17.07.2019 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Im Anschreiben wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen.

Zur vorliegenden Planung haben sich sowohl Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange als auch die betroffene Öffentlichkeit geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Sollten nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch weitere Anregungen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

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Anlagen

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