Beschlussvorlage - 2019/850

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Zur Durchführung brauchtumspflegender Veranstaltungen werden 1800 € aus Mitteln des Sparkassenüberschusses bereitgestellt.

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Sachverhalt

Es wird organisatorisch und finanziell immer schwieriger Veranstaltungen in den Stadtteilen wie Martinsumzüge, Nikolausumzüge oder andere brauchtumspflegende Feste durchzuführen. Nach einer Diskussion im WKS wurde angeregt, einen Etat aus den Sparkassenüberschüssen dauerhaft pro Jahr zur Verfügung zu stellen.  Nach den bisherigen Erfahrungen des FD 21 könnten bei Zuschuss von 300 € pro Veranstaltung  1.800 € (also für sechs Veranstaltungen) genügen. Die Mittel werden vom FD 21 verwaltet und nach Antrag verausgabt.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

1.800 € aus Sparkassenüberschüssen

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