Beschlussvorlage - 2019/865

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dass die Niederschriften über die Sitzungen des Hauptaus-schusses von nachstehenden Ausschussmitgliedern zu unterzeichnen sind.

 

 

 

 

Diese Mitglieder fungieren gleichzeitig als Wahlhelfer bei geheimen Abstimmungen.

 

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Sachverhalt

 

Nach § 47 Abs. 4 i.V. mit § 48 Abs. 6 KSVG müssen die Niederschriften des Hauptausschusses von mindestens 2 Ausschussmitgliedern unterzeichnet werden. Diese Mitglieder fungieren gleichzeitig als Wahlhelfer bei den gem. § 46 KSVG durchzuführenden geheimen Abstimmungen.

 

Nach Ziffer 37 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen ist festgelegt, dass die Ausschussniederschriften von dem Vorsitzenden, dem Schriftführer sowie weiteren Mitunterzeichnern, deren Zahl sich nach der Anzahl der im Stadtrat vertretenen Fraktionen richtet, unterzeichnet werden.

 

Diese Unterzeichner werden von den Fraktionen vorgeschlagen und für die Dauer der Amtszeit vom Ausschuss bestellt.

 

Um entsprechende Vorschläge wird gebeten.

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