Beschlussvorlage - 2019/828

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Die als Anlage       beigefügte Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen wird beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Gem. § 39 KSVG gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung. Der Erlass und die Änderungen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates. Das gleiche gilt, wenn der Stadtrat im Einzelfall von der Geschäftsordnung abweichen will. Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist nicht auf die Amtszeit des Stadtrates beschränkt. Die aktuelle Geschäftsordnung ist als Anlage I beigefügt.

 

Seitens der Verwaltung werden nachfolgende Änderungen vorgeschlagen:

 

Anhebung der Wertgrenzen

 

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21.06.2018 die Gründung einer Zentralen Vergabestelle (ZVS) beschlossen, um dort alle innerhalb der Stadtverwaltung durchzuführenden Vergaben zu bündeln und die Beschaffungsprozesse zu optimieren.

Die ZVS stellt die Einhaltung der Vorschriften des Vergaberechts sowie der Aus­schreibungs- und Vergabegrundsätze der Stadt Völklingen in allen Phasen des Ver­gabeverfahrens sicher. Sie ist für die Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Verfahren sowie von freihändigen Vergaben im formellen Verfahren zuständig.

Die Unterschriftsbefugnis der ZVS ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Wertgrenzen der jeweiligen Ausschüsse nicht pauschal geregelt sondern differenziert zwischen Aufträgen von 50.000 € (Liefer- und Dienstleistungen) und 100.000 € (Bauleistungen)

 

Im Hinblick auf eine Vereinheitlichung des Verfahrens wird unter Berücksichtigung der Preissteigerungen und zur Entlastung der Ratsarbeit vorgeschlagen, die seit 2009 geltenden Wertgrenzen für Liefer- und Dienstleistungen hinsichtlich der Zuständigkeit der Ausschüsse auf 100.000 € anzugleichen.

 

 

Zu Buchstabe g) Einstellungsausschuss

 

1.1   Einstellung von Beschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe EG 12/S 18

        TVöD mit Ausnahme von befristet Beschäftigten mit einer Beschäftigungsdauer

        von längstens 8 Monaten, Saisonkräften, geringfügig Beschäftigten sowie

        befristet Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (Geschäft der

        laufenden Verwaltung)

 

Bei der Stadt Völklingen sind derzeit in 6 Kindertageseinrichtungen und einer gebundenen Ganztagesschule 96 Mitarbeiter/innen im Sozial- und Erziehungsdienst beschäftigt. Hierunter fallen Leiter/innen, Erzieher /innen, Kinderpfleger/innen und sonstige pädagogische Fachkräfte. Bei den 96 Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen handelt es sich um 92 Frauen und 4 Männer, die zu ca. 50% der Altersgruppe der 20 bis 40- jährigen angehören. Bedingt durch diese Beschäftigtenstruktur herrscht im Bereich der Kindertagesstätten eine extrem große Fluktuation aufgrund von Beschäftigungsverboten, Mutterschutz, Elternzeit und Sonderurlaub zur Kinderbetreuung, so dass ständig Stellen befristet zu personalisieren sind. Häufig zieht auch die Besetzung einer befristeten Stelle in Folge die Besetzung weiterer befristeter Stellen nach sich. Bei der Personalisierung der zu besetzenden Stellen sind gewisse Regularien einzuhalten (Interessensbekundungs-/Ausschreibungsverfahren, Beschlussfassung im Einstellungsausschuss, Durchführung der entsprechenden Beteiligungsverfahren), die eine gewisse Zeit beanspruchen. Für die Dauer des Stellenbesetzungsverfahrens sind die entsprechenden Stellen teilweise vakant und die Aufgaben müssen vom vorhandenen Personal mit wahrgenommen werden. Aufgrund der hohen Fluktuation sind oftmals in einer Kindertageseinrichtung mehrere Arbeitsplätze gleichzeitig vakant, was eine große Herausforderung und Belastung für das vorhandene Personal darstellt. Vielfach leidet darunter auch die pädagogische Arbeit, da das vorhandene Personal in dieser Zeit vorwiegend mit Betreuung und Schutz der Kinder beschäftigt ist. Um die Vakanzzeiträume und die damit einhergehenden Probleme zu verringern, wird vorgeschlagen, das Stellenbesetzungsverfahren zu beschleunigen und die Verwaltung zu ermächtigen, befristete Einstellungen im Sozial- und Erziehungsdienst selbst vorzunehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den befristeten Einstellungen häufig nicht um die Einstellung von neuen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen aufgrund einer externen Stellenausschreibung handelt, sondern es häufig darum geht, bereits befristet beschäftigte Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahren auf einer anderen befristet zu besetzenden Stelle z.B. mit einer längeren Laufzeit oder einer höheren Arbeitszeit einzustellen.

 

Eine Rückfrage bei anderen saarländischen Kommunen in der Größenklasse der Stadt Völklingen hat ergeben, dass dort überwiegend die Einstellung von befristet Beschäftigten generell, also in allen Bereichen, nicht nur im Sozial- und Erziehungsdienst, zum Geschäft der laufenden Verwaltung gehört.

 

 

 

 

 

 

Zu Buchstabe a.) Hauptausschuss:

 

1.7  Ernennung (mit Ausnahme von Einstellungen) von Beamten/Beamtinnen bis

       einschließlich Besoldungsgruppe A 12 sowie deren Entlassung, mit Ausnahme

       der Entlassung und Ruhestandsversetzung auf Antrag des/der

       Beamten/Beamtin (Geschäft der laufenden Verwaltung)

 

Bisher unterliegen alle Ernennungen und Entlassungen von Beamten/Beamtinnen bis einschließlich Besoldungsgruppe A 12, der Beschlussfassung des Hauptausschusses. Hierunter fallen auch Entlassungen auf Antrag des/der Beamten/Beamtin. Auch der Beschlussfassung unterliegen Ruhestandsversetzungen in Ermessensfällen. Aus Vereinfachungsgründen sowie zur Zeitersparnis wird vorgeschlagen, Entlassungen sowie Ruhestandsversetzungen auf Antrag des/der Beamten/Beamtin z.B. vorzeitiger Ruhestand auf Antrag nach Vollendung des 63. Lebensjahres, vorzeitiger Ruhestand auf Antrag bei Schwerbehinderten, also Entlassungen und Ruhestandsversetzungen, die von dem/der Beamten/Beamtin ausgehen, von der Beschlussfassung durch den Ausschuss auszunehmen und der Verwaltung zu übertragen.

 

Zu Buchstabe c.) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales:

 

 

 

1.7.

 

Vergaben für Lieferungen und Leistungen –ausgenommen Bauleistungen- über 10.000,- € bis 100.0000 € im Einzelfall für soziale Projektmaßnahmen des Ergebnishaushaltes

 

 

In der bisherigen Geschäftsordnung fehlt die Regelung hinsichtlich des finanziellen Rahmens zur Bereitstellung von Projektgeldern.

 

Seitens der Fraktionen wurden die als Anlage II und III beigefügten Änderungsvorschläge eingebracht.

 

Bezüglich der von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Verkürzung der Antragsfrist auf eine Kalenderwoche ist festzustellen, dass diese im Hinblick auf die geltende Satzung über die Art der öffentlichen Bekanntmachungen der Mittelstadt Völklingen nicht umsetzbar ist. Annahmeschluss für die am Mittwoch erscheinende Ausgabe ist jeweils Freitag -12.00 Uhr- der Vorwoche. Die Bekanntmachung hat rechtzeitig zu erfolgen, also mindestens einen Tag vor der Sitzung. Insofern muss die Bekanntmachung für eine am Mittwoch stattfindende Sitzung bereits am Mittwoch der Vorwoche erfolgen, wofür wiederum Annahmeschluss der Freitag vor dieser Woche ist.

 

Die vorgeschlagene Kürzung der den Ausschüssen vorzulegenden Auftragsüberschreitungen und Auftragserweiterungen auf 10% bedingt für diesen Bereich eine Ausweitung der Tagesordnung der betroffenen Ausschüsse sowie eine zeitliche Verzögerung der Vergabe.

 

Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Zusammenfassung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Natur und Umwelt und des Innenstadtausschusses zu einem Ausschuss Stadtentwicklung sowie die Neubildung eines Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Natur wird befürwortet.

 

 

Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Kürzung der Antragsfrist wurden alle Vorschläge in den als Anlage IV beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung eingearbeitet.

 

Weiterhin wurde die Geschäftsordnung redaktionell überarbeitet. Die Änderungen sind farblich gekennzeichnet.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...