Beschlussvorlage - 2019/827
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
…
Beschlussentwurf A)
Die Bildung folgender Ausschüsse wird beschlossen:
a) Hauptausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
c) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
d) Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
e) Ausschuss Innenstadtentwicklung
f) Bauausschuss
In die Ausschüsse werden 13 Mitglieder berufen.
Beschlussentwurf B (Antrag SPD-Fraktion):
Die Bildung folgender Ausschüsse wird beschlossen:
a) Hauptausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
c) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
d) Ausschuss für Stadtentwicklung
e) Ausschuss Verkehr, Umwelt und Natur
f) Bauausschuss
In die Ausschüsse werden 13 Mitglieder berufen.
Beschlussentwurf C):
Die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses mit 9 Mitgliedern wird beschlos-sen.
Beschlussentwurf D):
Die Bildung des Einstellungsausschusses mit 5 Mitgliedern wird beschlossen.
Sachverhalt
Nach der zur Zeit geltenden Geschäftsordnung sind gem. § 48 KSVG folgende Ausschüsse gebildet:
a) Hauptausschuss
b) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
c) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
d) Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
e) Ausschuss Innenstadtentwicklung
f) Bauausschuss
g) Rechnungsprüfungsausschuss
h) Einstellungsausschuss
Mit Schreiben vom 04.07.2019 hat die SPD-Fraktion die Zusammenlegung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und des Innenstadtausschusses zum Ausschuss für Stadtentwicklung sowie die Neubildung des Ausschusses für Verkehr, Umwelt und Natur beantragt.
Bei der Besetzung der Ausschüsse sollen die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke berücksichtigt werden.
Ergibt sich hierbei keine Einigung, so werden die Mitglieder vom Stadtrat aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahlergebnis ist nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt festzustellen.
In seiner konstituierenden Sitzung am 03.07.2014 hat der Stadtrat eine Ausschussstärke von 13 Mitgliedern (Ausnahme Rechnungsprüfungsausschuss 9 Mitglieder, Einstellungsausschuss 5 Mitglieder) beschlossen. Ausschlaggebend waren hierbei einmal finanzielle Aspekte (Sitzungsgeld, Druckkosten, Porto pp.) als auch eine effiziente Arbeitsweise in den Ausschüssen. Da sich diese Ausschuss-stärke bewährt hat, sollte sie auch für die Legislaturperiode 2019 – 2024 beibehalten werden.
Es wird vorgeschlagen, für die neue Legislaturperiode die Ausschüsse a) bis f) wieder mit 13 Mitgliedern, den Rechnungsprüfungsausschuss mit 9 Mitgliedern und den Einstellungsausschuss mit 5 Mitgliedern zu besetzen.
Nach der Sitzverteilung im Stadtrat aufgrund der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich unter Berücksichtigung des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt bei einer 13-er-Besetzung folgendes Ergebnis:
a) Ausschüsse wie in der Vorlage zu a) bis f):
SPD 4 Sitze
CDU 3 Sitze
Wir Bürger Völklingen 3 Sitze
AfD 1 Sitz
Die Linke 1 Sitz
Die Grünen 1 Sitz
b) Bezüglich der Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses mit einer Ausschussstärke von 9 Mitgliedern war ausschlaggebend, eine gewisse Effektivität, Flexibilität und Intensität bei der Prüfung der Jahresrechnung zu erreichen. Weiterhin wurde der Begründung des Gesetzgebers zur Bildung eines kleineren Gremiums Rechnung getragen, der u.a. ausführt:
„Die Übertragung der Rechnungsprüfung auf einen aus wenigen Personen bestehenden Ausschuss, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagt, ermöglicht zum einen die ordnungsgemäße Prüfung der Gemeindefinanzen durch den Rat, zum anderen gelangen schutzwürdige personenbezogene Daten nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Kenntnis.“
Da sich diese Ausschussstärke in den Legislaturperioden 1999 bis 2014 bestens bewährt hat, wird vorgeschlagen, diese auch für die Legislaturperiode 2019 – 2024 anzuwenden.
Bei Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt ergibt sich bei einer 9-er Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses folgendes Ergebnis:
SPD 3 Sitze
CDU 3 Sitze
Wir Bürger Völklingen 2 Sitze
AfD 1 Sitz
c) Die Besetzung des Einstellungsausschusses mit 5 Mitgliedern des Stadtrates resultierte aus der Diskussion zwischen der Verwaltung und den Fraktionen, die Anzahl der im Vorstellungsgespräch anwesenden Personen zu reduzieren, um bei den sich vorstellenden Bewerbern/Bewerberinnen nicht eine zusätzliche Hemmschwelle aufzubauen.
Bei Anwendung des Höchstzahlverfahrens nach d’Hondt ergibt sich bei der 5-er Besetzung des Einstellungsaussschusses folgendes Ergebnis:
SPD 2 Sitze
CDU 2 Sitze
Wir Bürger Völklingen 1 Sitz
Hinweis: § 48 Abs. 3 KSVG
„Bleibt eine Fraktion bei der Bildung eines Ausschusses nach Absatz 2 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Mitglied benennen, das mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen an den Ausschusssitzungen teilnimmt.“