Beschlussvorlage - 2019/823
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
…
Gem. den §§ 67, 75 (1) KSVG sowie aufgrund des § 1 i. V. m. § 5 (1) der Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher vom 15.03.1989, zuletzt geändert am 12.11.2015, wird die monatliche Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher wie folgt festgesetzt:
a) Gemeindebezirk Völklingen monatlich 871,00 €
b) Gemeindebezirk Ludweiler monatlich 347,00 €
c) Gemeindebezirk Lauterbach monatlich 274,00 €
Sachverhalt
Gem. § 67 i. V. m. § 75 (1) KSVG können die Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher eine Aufwandsentschädigung erhalten. In § 67 (1) ist weiterhin bestimmt, dass der Minister des Innern ermächtigt ist, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen sowie Höchstgrenzen der Aufwandsentschädigungen festzulegen.
Der Minister des Innern hat am 15.03.1989, zuletzt geändert am 12.11.2015, die Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher erlassen. Nach § 1 dieser Verordnung ist die Aufwandsentschädigung die pauschalierte Entschädigung zur Abgeltung solcher persönlicher Aufwendungen, die sich aus den mit dem Ehrenamt verbundenen unvermeidbaren besonderen Verpflichtungen ergeben.
Die Höhe der monatlichen Aufwandsentschädigung ist durch den Stadtrat nach der voraussichtlichen Höhe des Aufwandes im Rahmen der o. a. Verordnung festzusetzen:
Nach § 5 Abs. 1 sind die Höchstsätze unter Berücksichtigung der entsprechenden Einwohnerzahl (§ 9 Abs. 2) wie folgt festgelegt:
a) Gemeindebezirk Völklingen - bis 40.000 Einwohner - monatlich 1.070,00 €
(Einwohnerzahl 31.12.2017 = 32.013)
b) Gemeindebezirk Ludweiler - bis 7.000 Einwohner - monatlich 570,00 €
(Einwohnerzahl 31.12.2017 = 5.847)
c) Gemeindebezirk Lauterbach - bis 3.000 Einwohner - monatlich 400,00 €
(Einwohnerzahl 31.12.2017 = 2.566)
Gem. Beschluss des Stadtrates vom 03.07.2014 wird folgende Aufwandsentschädigung gezahlt:
a) Gemeindebezirk Völklingen - monatlich 871,00 €
b) Gemeindebezirk Ludweiler - monatlich 347,00 €
c) Gemeindebezirk Lauterbach - monatlich 274,00 €