Beschlussvorlage - 2019/821
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Unterausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
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A) Es wird beschlossen, den Unterausschuss "Ratsarbeit" mit 7 Mitgliedern zu bilden und ihn mit folgenden Mitgliedern zu besetzen:
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B) Es wird beschlossen, den Unterausschuss "Grundschulen" mit 7 Mitgliedern zu bilden und ihn mit folgenden Mitgliedern zu besetzen:
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C) Es wird beschlossen, den Unterausschuss "Prüfungskommission für den Jahresabschluss des Sondervermögens Abwasserbeseitigung" mit 5 Mitgliedern zu bilden und ihn mit folgenden Mitgliedern zu besetzen:
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Sachverhalt
Gem. § 48 KSVG kann der Stadtrat zur Vorprüfung spezieller Fragen aus bestimmten Bereichen Unterausschüsse bilden. Diese Unterausschüsse haben keinen beschlussbildenden Charakter, sondern haben ledilgich die Aufgabe, eine bestimmte Angelegenheit zu untersuchen und vorzuklären, die dann mit einer Meinungsbildung abschließt. Mit dieser Meinungsbildung wird dann der entsprechende Fachausschuss befasst.
Hinsichtlich der Sitzverteilung der Unterausschüsse sollte aus Gründen der effizienteren Ratsarbeit von einer reduzierten Ausschussstärke gegenüber den Pflichtausschüssen ausgegangen werden. Dies hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt.
Die entsprechenden Vorschläge hinsichtlich der Mitgliederzahl sind bei den einzelnen Unterausschüssen wiedergegeben.
1. Ratsarbeit
Die Aufgabe des Unterausschusses besteht darin, die Terminplanung, Organisationsfragen oder grundsätzliche Angelegenheiten in der Ratsarbeit zu erörtern.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Unterausschuss Ratsarbeit wie bisher mit den Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen zu besetzen.
2. Unterausschuss Grundschulen
Durch die Bildung des Unterausschusses Grundschulen soll die Zusammenarbeit des Stadtrates mit der Verwaltung und den Grundschulen effektiver gestaltet werden. Dem Unterausschuss gehörten in der Vergangenheit je 1 Mitglied jeder Fraktion an.
3. Prüfungskommission für den Jahresabschluss des Sondervermögens "Abwasserbeseitigung"
Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, den Jahresabschluss des Sondervermögens "Abwasserbeseitigung" vorzuprüfen und das Ergebnis dem Fachausschuss zu unterbreiten.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es aufgrund der Thematik sinnvoll, aus der Mitte des Rechnungsprüfungsausschusses Mitglieder in diesen Ausschuss zu berufen.
Der Unterausschuss bestand in der Vergangenheit aus 5 Mitgliedern.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstwahlverfahren nach d'Hondt folgende Sitzverteilung:
2 Mitglieder - SPD
2 Mitglieder - CDU
1 Mitglied - Wir Bürger VK