Beschlussvorlage - 2019/820

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, folgende Mitglieder des Stadtrates der Mitgliederversammlung des Vereins "Grenzüberschreitende Volkshochschule Forbach-Völklingen" zur Wahl für den Vorstand vorzuschlagen.

 

1. _______________

2. _______________

3. _______________

4. _______________

5. _______________

 

 

Weiterhin werden folgende Bürgervertreter/innen der Mitgliederversammlung des Vereins "Grenzüberschreitende Volkshochschule Forbach-Völklingen" zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen:

 

1. _______________

2. _______________

3. _______________

4. _______________

5. _______________

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 09.07.1998 der Gründung des o. a. Vereins zugestimmt. Dieser Beschluss basierte auf dem Willen der Stadträte Völklingen und Forbach in der gemeinsamen Sitzung vom 02.12.1997, die Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung grenzüberschreitend zu aktivieren.

 

In der Satzung vom 10.09.1998 ist u. a. folgendes festgelegt:

 

 

 

 

Artikel 2 - Ziele des Vereins

 

Ziele des Vereins sind:

 

- Förderung der Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger durch Kurse, Vorträge,

  Exkursionen, Ausstellungen und zwar in einem grenzüberschreitenden Geist

  sowie in enger Zusammenarbeit mit der Volkshochschule VÖLKLINGEN

  (Saarland).

- Angebote zum Erwerb von Grundkenntnissen in der beruflichen Bildung.

- Die Untersützung des kulturellen Austauschs zwischen Völklingen und Forbach

  durch Förderung und Durchführung kultureller Aktivitäten.

- Die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, der Grundlage eines grenz-

  überschreitenden Austausches ist.

- Die Förderung des Geschichtsbewusstseins für den Grenzraum, das Voraus-

  setzung eines geeinten Europas ist.

 

Artikel 5 - Zusammensetzung

 

Der Verein setzt sich aus vier Mitgliedskategorien zusammen, nämlich:

 

- den Städten Forbach und Völklingen, wobei Forbach von dem Bürgermeister

  und Völklingen von dem Oberbürgermeister in der Mitgliediederversammlung

  vertreten werden.

- den von den Gemeinderäten jeweils 5 vorgeschlagenen Vertretern aus ihren

  Reihen

- den jeweils 5 Mitgliedern, die von den Gemeinderäten von Forbach und

  Völklingen aufgrund ihrer Fachkenntnisse  und Qualifikation, insbesondere

  im Bereich der Weiterbildung, als Mitglieder vorgeschlagen werden.

- den beitretenden Mitgliedern

 

Artikel 8 - Organe des Vereins

 

Der Verein hat folgende Organe

 

- Geschäftsführender Vorstand

- Vorstand

- Mitgliederversammlung

 

Artikel 9 - Vorstand

 

Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, der sich

 

- aus dem Bürgermeister von Forbach und dem Oberbürgermeister von Völklingen

 

- und weiteren 12 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden,

 

zusammensetzt.

 

Der Vorstand ist paritätisch besetzt.

 

Von den 12 Mitgliedern des Vorstandes, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind, müssen wenigstens 6, d.h. 3 französische und 3 deutsche, der von den Gemeinderäten vorgeschlagenen Vertreter den Mitgliedskategorien, die in Artikel 5 angeführt sind, angehören.

 

Vorstandsmitglieder, die aufgrund ihres durch Wahl übertragenen Amtes bzw. aufgrund ihrer beruflichen Aufgabe amtieren, verlieren die Mitgliedschaft automatisch nach Neuwahl der Gemeinderäte, von denen sie vorgeschlagen wurden, nach Rücktritt aus dem Gemeinderat oder nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit, aufgrund derer sie amtieren.

 

Aufgrund dieser Vorgaben hat der Stadtrat an die Mitgliederversammlung vorzuschlagen:

 

a) 5 Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates

b) 5 Bürgervertreter/innen 

 

Da die Mitgliederversammlung des Vereins über die Zugehörigkeit über den Vorstand entscheidet, hat der Stadtrat lediglich ein Vorschlagsrecht.

 

Aufgrund der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich folgendes Entsendungsrecht:

 

2 Mitglieder - SPD 

2 Mitglieder - CDU

1 Mitglied    - Wir Bürger VK  

Loading...