Beschlussvorlage - 2019/820
Grunddaten
- Betreff:
-
Grenzüberschreitende Volkshochschule Forbach-Völklingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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19.09.2019
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Beschlussentwurf
…
Es wird beschlossen, folgende Mitglieder des Stadtrates der Mitgliederversammlung des Vereins "Grenzüberschreitende Volkshochschule Forbach-Völklingen" zur Wahl für den Vorstand vorzuschlagen.
1. _______________
2. _______________
3. _______________
4. _______________
5. _______________
Weiterhin werden folgende Bürgervertreter/innen der Mitgliederversammlung des Vereins "Grenzüberschreitende Volkshochschule Forbach-Völklingen" zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen:
1. _______________
2. _______________
3. _______________
4. _______________
5. _______________
Sachverhalt
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 09.07.1998 der Gründung des o. a. Vereins zugestimmt. Dieser Beschluss basierte auf dem Willen der Stadträte Völklingen und Forbach in der gemeinsamen Sitzung vom 02.12.1997, die Zusammenarbeit im Bereich der Erwachsenenbildung grenzüberschreitend zu aktivieren.
In der Satzung vom 10.09.1998 ist u. a. folgendes festgelegt:
Artikel 2 - Ziele des Vereins
Ziele des Vereins sind:
- Förderung der Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger durch Kurse, Vorträge,
Exkursionen, Ausstellungen und zwar in einem grenzüberschreitenden Geist
sowie in enger Zusammenarbeit mit der Volkshochschule VÖLKLINGEN
(Saarland).
- Angebote zum Erwerb von Grundkenntnissen in der beruflichen Bildung.
- Die Untersützung des kulturellen Austauschs zwischen Völklingen und Forbach
durch Förderung und Durchführung kultureller Aktivitäten.
- Die Förderung des gegenseitigen Spracherwerbs, der Grundlage eines grenz-
überschreitenden Austausches ist.
- Die Förderung des Geschichtsbewusstseins für den Grenzraum, das Voraus-
setzung eines geeinten Europas ist.
Artikel 5 - Zusammensetzung
Der Verein setzt sich aus vier Mitgliedskategorien zusammen, nämlich:
- den Städten Forbach und Völklingen, wobei Forbach von dem Bürgermeister
und Völklingen von dem Oberbürgermeister in der Mitgliediederversammlung
vertreten werden.
- den von den Gemeinderäten jeweils 5 vorgeschlagenen Vertretern aus ihren
Reihen
- den jeweils 5 Mitgliedern, die von den Gemeinderäten von Forbach und
Völklingen aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Qualifikation, insbesondere
im Bereich der Weiterbildung, als Mitglieder vorgeschlagen werden.
- den beitretenden Mitgliedern
Artikel 8 - Organe des Vereins
Der Verein hat folgende Organe
- Geschäftsführender Vorstand
- Vorstand
- Mitgliederversammlung
Artikel 9 - Vorstand
Der Verein wird von einem Vorstand verwaltet, der sich
- aus dem Bürgermeister von Forbach und dem Oberbürgermeister von Völklingen
- und weiteren 12 Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden,
zusammensetzt.
Der Vorstand ist paritätisch besetzt.
Von den 12 Mitgliedern des Vorstandes, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind, müssen wenigstens 6, d.h. 3 französische und 3 deutsche, der von den Gemeinderäten vorgeschlagenen Vertreter den Mitgliedskategorien, die in Artikel 5 angeführt sind, angehören.
Vorstandsmitglieder, die aufgrund ihres durch Wahl übertragenen Amtes bzw. aufgrund ihrer beruflichen Aufgabe amtieren, verlieren die Mitgliedschaft automatisch nach Neuwahl der Gemeinderäte, von denen sie vorgeschlagen wurden, nach Rücktritt aus dem Gemeinderat oder nach Beendigung der beruflichen Tätigkeit, aufgrund derer sie amtieren.
Aufgrund dieser Vorgaben hat der Stadtrat an die Mitgliederversammlung vorzuschlagen:
a) 5 Mitglieder aus der Mitte des Stadtrates
b) 5 Bürgervertreter/innen
Da die Mitgliederversammlung des Vereins über die Zugehörigkeit über den Vorstand entscheidet, hat der Stadtrat lediglich ein Vorschlagsrecht.
Aufgrund der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich folgendes Entsendungsrecht:
2 Mitglieder - SPD
2 Mitglieder - CDU
1 Mitglied - Wir Bürger VK