Beschlussvorlage - 2019/814

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Folgende Mitglieder werden in den Integrationsbeirat der Stadt Völklingen entsandt:

 

 

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Sachverhalt

 

 

Der Integrationsbeirat hat die Aufgabe, die Interessen der nicht Deutschen im Sinne des Artikels 116 GG auf politischer, kultureller und sozialer Ebene der Stadt Völklingen im Rahmen deren kommunaler Zuständigkeit zu vertreten.

 

Der Integrationsbeirat besteht aus 12 Mitgliedern.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung für den Integrationsbeirat werden zwei Drittel der Mitglieder (8) von den Einwohnern, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, in allgemeiner, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl gewählt. Diese Wahl hat am 07.04.2019 stattgefunden.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung wird das übrige Drittel (4) aus Mitgliedern des Gemeinderates besetzt. Für die Bestimmung dieser Mitglieder sind die Vorschriften über die Besetzung der Ausschüsse anzuwenden.

 

 

 

 

 

 

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d'Hondt folgende Sitzverteilung:

 

                                          SPD                            2 Mitglieder

                                          CDU                            1 Mitglied

                                          Wir Bürger VK             1 Mitglied

 

Falls keine Einigung zustande kommt, sind die neuen Mitglieder nach § 48 Abs. 2 KSVG zu wählen.

 

 

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