Beschlussvorlage - 2019/809

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Stadtrat bestellt und entsendet folgende Stadtratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH:

 

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Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder widerruflich als außerordentliche Mitglieder und entsendet diese in den Aufsichtsrat der Völklinger Verkehrsbetriebe GmbH

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Sachverhalt

 

Gemäß § 10 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus 11 ordentlichen Mitgliedern. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Völklingen und der Bürgermeister der Stadt Völklingen sind geborene Aufsichtsratsmitglieder. Die weiteren 9 Mitglieder sind vom Rat der Stadt Völklingen aus seiner Mitte unter Anwendung des § 114 KSVG zu entsenden. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied des Aufsichtsrates bestellt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 4 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:

 

 SPD 3 Mitglieder

 CDU 3 Mitglieder

 Wir Bürger VK 2 Mitglieder

 AfD 1 Mitglied

 

Falls keine Einigung zustande kommt, sind die neuen Mitglieder nach § 114 Abs. 2 KSVG zu wählen.

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