Beschlussvorlage - 2019/807

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Stadtrat bestellt und entsendet die nachfolgenden sieben Mitglieder bzw. persönlichen Vertreter/Vertreterinnen in die Verbandsversammlung des Entsorgungszweckverbandes Völklingen (EZV) nach den Vorschriften des § 114 Abs. 2 KSVG.

 

 

Mitglied StellvertreterIn

 

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Sachverhalt

 

Die Verbandsversammlung besteht aus zwölf Mitgliedern (§ 5 Abs. 1 der Verbands-satzung). Von diesen zwölf Mitgliedern werden sieben Mitglieder aus der Mitte des Rates der Stadt Völklingen entsandt. Die Entsendung erfolgt in analoger Anwendung des § 114 Abs. 2 KSVG. Die Amtszeit entspricht der Dauer der allgemeinen Wahlperiode der Gemeindevertretungen im Saarland. Nach Ablauf der Amtszeit führen die bisherigen Mitglieder ihre Geschäfte bis zum ersten Zusammentreten der neuen Verbandsversammlung weiter.

 

Zur reibungslosen Abwicklung der Tätigkeit ist es erforderlich, für jedes Mitglied des Stadtrates in der Verbandsversammlung einen persönlichen Vertreter / eine persönliche Vertreterin zu bestellen.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung:

 

SPD 3 Mitglieder 3 Stellvertreter/Innen

CDU 2 Mitglieder 2 Stellvertreter/Innen

Wir Bürger VK 2 Mitglieder 2 Stellvertreter/Innen

 

Falls keine Einigung zustande kommt, sind die neuen Mitglieder und Stellvertreter / Stellvertreterinnen der Verbandsversammlung nach § 114 (2) KSVG zu wählen.

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