Beschlussvorlage - 2019/806
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH (A-GSW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
…
Folgende Stadtratsmitglieder werden in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH entsendet:
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Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder
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widerruflich als außerordentliche Mitglieder und entsendet diese in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH.
Sachverhalt
In § 10 „Aufsichtsrat“ des Gesellschaftsvertrages ist in Absatz 1 festgelegt, dass der Aufsichtsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Die Stadt Völklingen entsendet neben der Oberbürgermeisterin 11 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 4 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:
SPD 4 Mitglieder
CDU 3 Mitglieder
Wir Bürger VK 2 Mitglieder
AfD 1 Mitglied
Über den 11 Sitz ist per Losentscheid zwischen den Fraktionen Wir Bürger Völklingen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu entscheiden.
Um entsprechende Vorschläge wird gebeten.