Beschlussvorlage - 2019/806

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Folgende Stadtratsmitglieder werden in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH entsendet:

 

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

____________________

 

 

 

Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder

 

____________________

____________________

 

 

widerruflich als außerordentliche Mitglieder und entsendet diese in den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH.

 

 

 

Reduzieren

 

 

Sachverhalt

 

In § 10 „Aufsichtsrat“ des Gesellschaftsvertrages ist in Absatz 1 festgelegt, dass der Aufsichtsrat aus 12 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Die Stadt Völklingen entsendet neben der Oberbürgermeisterin 11 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 4 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil.

 

Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:

 

 SPD 4 Mitglieder

 CDU 3 Mitglieder

 Wir Bürger VK 2 Mitglieder

 AfD 1 Mitglied

 

Über den 11 Sitz ist per Losentscheid zwischen den Fraktionen Wir Bürger Völklingen, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu entscheiden.

 

Um entsprechende Vorschläge wird gebeten.

Loading...