Beschlussvorlage - 2019/803
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH (SWV-H)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
…
Der Stadtrat bestellt und entsendet folgende Stadtratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH:
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Der Stadtrat bestellt
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widerruflich als außerordentliches Mitglied und entsendet dieses in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH.
Sachverhalt
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages aus 15 ordentlichen Mitgliedern. Die Stadt Völklingen entsendet neben der Oberbürger-meisterin und dem Bürgermeister 13 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 4 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:
SPD 4 Mitglieder
CDU 3 Mitglieder
Wir Bürger VK 3 Mitglieder
AfD 1 Mitglied
B90/Die Grünen 1 Mitglied
Die Linke 1 Mitglied
Falls keine Einigung zustande kommt, sind die neuen Mitglieder nach § 114 Abs. 2 KSVG zu wählen.