Beschlussvorlage - 2019/800
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Beteiligungsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.08.2019
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Beschlussentwurf
…
Der Stadtrat bestellt und entsendet folgende Stadtratsmitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Beteiligungsgesellschaft mbH:
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Der Stadtrat bestellt folgende Stadtratsmitglieder
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widerruflich als außerordentliche Mitglieder und entsendet diese in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Völklingen Beteiligungsgesellschaft mbH.
Sachverhalt
Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 9 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages aus 9 ordentlichen Mitgliedern. Die Stadt Völklingen entsendet neben der Oberbürgermeisterin und dem Ersten hauptamtlichen Beigeordneten (Bürgermeister) 7 weitere Vertreter aus der Mitte des Stadtrates. Diese werden nach den Vorschriften des § 114 KSVG bestellt. Bleibt eine Fraktion des Stadtrates bei der Bildung des Aufsichtsrates nach Satz 3 unberücksichtigt, so kann sie aus ihrer Mitte ein Fraktionsmitglied benennen, das durch den Stadtrat widerruflich als außerordentliches Mitglied bestellt und in den Aufsichtsrat entsandt wird. Außerordentliche Mitglieder nach Satz 4 nehmen an den Sitzungen des Aufsichtsrates mit beratender Stimme und dem Recht, Anträge zu stellen, teil. Die Vertreter aus der Mitte des Stadtrates sollen gleichfalls Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Völklingen Holding GmbH sein.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26.05.2019 ergibt sich nach dem Höchstzahlverfahren nach d’Hondt folgende Sitzverteilung für den Aufsichtsrat:
SPD 3 Mitglieder
CDU 2 Mitglieder
Wir Bürger VK 2 Mitglieder
Falls keine Einigung zustande kommt, sind die neuen Mitglieder nach § 114 Abs. 2 KSVG zu wählen.