Beschlussvorlage - 2019/798
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin / des Stellvertreters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Lauterbach
|
Entscheidung
|
|
|
21.08.2019
|
Sachverhalt
Gemäß § 75 KSVG wählt der Ortsrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellver-treterin oder Stellvertreter. Die Vorschriften des § 42 (2) und der §§ 65 bis 67 KSVG finden entsprechende Anwendung. Die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters hat nach § 46 KSVG zu erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Im Übrigen wird hierzu auf § 46 (2) KSVG verwiesen.
Um Erörterung wird gebeten.