Beschlussvorlage - 2019/709-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. VI/31 "Wohnpark Hausenstraße" im Stadtteil Fenne. Hier: 1. Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf nebst Begründung, 2. Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.05.2019
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Beschlussentwurf
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um den angrenzenden bestehenden Spielplatz mit integriertem Bolzplatz erweitert.
Dem Entwurf des Bebauungsplans mit erweitertem Geltungsbereich nebst Begründung mit Umeltbericht wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB durchzuführen bzw. durch Dritte durchführen zu lassen.
Sachverhalt
Sowohl in der Sitzung des Ortsrates als auch in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wurde die Frage nach einer möglichen zusätzlichen dauerhaften Sicherung des an den geplanten "Wohnpark Hausenstraße" direkt angrenzenden bestehenden Spielplatzes mit integriertem Bolzplatz aufgeworfen. Auch wenn der Betrieb des Bolzplatzes entsprechend seiner bisherigen Nutzung durch Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen auf Seiten der Wohnanlage bzgl. der heranrückenden Wohnbebauung bereits abgesichert ist, kann durch die Einbeziehung des Spiel- und Bolzplatzbereiches in den Geltungsbereich des Bebauungsplans dieser zusätzlich planungsrechtlich gesichert und damit der langfristige Erhalt auch als Selbstverpflichtung an die Stadt gewährleistet werden.
Dazu wird der Spiel- und Bolzplatzbereich in der Planzeichnung des Bebauungsplans und entsprechend in den textlichen Festsetzungen als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen "Spielplatz" und "Bolzplatz" festgesetzt. Die in den Spielplatz auf einer eigenen Parzelle hineinragende Trafostation wird als Versorgungsanlage festgesetzt (s. Anlage).
Der damit erweiterte Bebauungsplanentwurf wird nach Annahme durch den Stadtrat anschließend wie vorgesehen zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausgelegt und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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450,2 kB
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