Beschlussvorlage - 2019/733

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dass die Grundschule Bergstraße/Hermann-Röchling-Höhe künftig den Namen „Grundschule Völklingen-Bergstraße/Röchlinghöhe“ trägt

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Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 31.01.2013 hat der Stadtrat beschlossen, dass der Stadtteil „Herrmann-Röchling-Höhe“ künftig den Namen „Röchlinghöhe trägt“.

Die diesem Schulbezirk zugeordnete Grundschule hat ihren Namen entsprechend dem Stadtratsbeschluss in „Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe“ geändert. Unter diesem Namen wird die Schule auch bei der Stadt Völklingen geführt. Anschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur werden jedoch nach wie vor an die „Grundschule Völklingen-Bergstraße/Herrmann-Röchling-Höhe“ gerichtet.

Auf Wunsch des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales hat der FD 24 das Ministerium für Bildung und Kultur in einem Schreiben vom 26.09.2018 darum gebeten, die Grundschule Bergstraße/Röchlinghöhe mit diesem neuen Namen anzuschreiben.

Mit Schreiben vom 26.10.2018 hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass der formal korrekte Name gemäß § 18 Abs. 1 Schulordnungsgesetz (SchoG) „Grundschule Völklingen-Bergstraße/Röchlinghöhe“ lauten müsse. Zudem reiche der Stadtratsbeschluss über die Namensänderung des Stadtteils nicht aus, es bedürfe eines eigenständigen Beschlusses über die Namensänderung der Grundschule. Diesen Beschluss muss der Schulträger vor der Änderung der Bezeichnung der Schulaufsichtsbehörde melden (§ 18 Abs. 2 SchoG).

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Anlagen

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