Beschlussvorlage - 2019/672-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  - Für Hauptausschuss:

 

Es wird beschlossen, dem Haushaltssanierungsplan bis 2022 gemäß den beigefügten Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen.

 

 

- Für Stadtrat:

 
 

1.)

Es wird beschlossen, den Haushaltssanierungsplan bis 2019 wie folgt zu ändern:

- lfd. Nr. 73: Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2019 von 460% auf 470% wird ausgesetzt.

- lfd. Nr. 78: Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes zum 01.01.2019 von 605% auf 650% wird ausgesetzt.

 

2.)

Es wird beschlossen, dem Haushaltssanierungsplan bis 2022 gemäß den beigefügten Anlagen 1 bis 7 zuzustimmen.

 

 

 

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Sachverhalt

 

  Auf die Erläuterungen in Vorlage Nr. 2019/672 wird verwiesen.

 

Der Hauptausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 19.03.2019 beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, den Haushaltssanierungsplan bis 2019 wie folgt zu ändern:

- lfd. Nr. 73: Die Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes zum 01.01.2019 von 460% auf 470% wird ausgesetzt.

- lfd. Nr. 78: Die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes zum 01.01.2019 von 605% auf 650% wird ausgesetzt.

 

Darüber hinaus hat der Stadtrat auch über die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis 2022 gemäß den beigefügten und aktualisierten  Anlagen 1 bis 7 zu beschließen.

 

 

 

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Anlagen

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