Informationsvorlage - 2019/686-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Haushaltsentwurfes 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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03.04.2019
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Geplant
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Ortsrat Ludweiler
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Anhörung
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25.03.2019
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Geplant
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Ortsrat Lauterbach
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Anhörung
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27.03.2019
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Sachverhalt
In der Vorlage Nr. 2019/686 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Investitionsprogramms noch nachgereicht wird, was hiermit geschieht. Wie daraus ersichtlich ist, schließt der Investivhaushaltsentwurf für 2019 bei Investitionen in einer Größenordnung von rd. 17,85 Mio. € mit einer Deckungslücke von rd. 13,4 Mio. € und der Investivhaushaltsentwurf für 2020 bei Investitionen in einer Größenordnung von rd. 15,5 Mio. € mit einer Deckungslücke von rd. 8,7 Mio. € ab, die jeweils über Kreditaufnahmen in gleicher Höhe finanziert werden müssten.
Am 11.03.2019 wurde der Entwurf des Investitionsprogramms mit der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt besprochen. Das Landesverwaltungsamt hat bei diesem Termin klar zum Ausdruck gebracht, dass alle veranschlagten Maßnahmen für sich allein betrachtet sicherlich sinnvoll und notwendig sind, insgesamt gesehen das Kreditvolumen jedoch deutlich zu hoch ist.
Gemäß Krediterlass soll die Kreditgenehmigung unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen. Genau hier sieht das Landesverwaltungsamt das Problem. Gemäß der mittelfristigen Finanzplanung steigt das jährliche zahlungsbezogene Defizit der Stadt bis 2023 auf über 10 Mio. €. Hiervon entfallen allein rd. 4 Mio. € auf die Tilgung von Investitionskrediten und rd. 3 Mio. € auf die Zinsen für diese Kredite. Gemäß Konsolidierungserlass soll das zahlungsbezogene Defizit Ende 2024 eigentlich bei Null liegen. Über das Jahr 2024 hinaus soll zusätzlich erreicht werden, dass die Erträge die Aufwendungen übersteigen. Für das Landesverwaltungsamt ist derzeit nicht erkennbar, wie die Stadt Völklingen dieses Ziel auch nur annäherend ereichen kann.
Nach längerer Diskussion wurde seitens des Landesverwaltungsamtes für 2019 ein Kreditvolumen von rd. 5 Mio. € und für 2020 ein Kreditvolumen von rd. 3,4 Mio. € als akzeptabel anerkannt. Diese Summen errechnen sich aus der nach dem Krediterlass grundsätzlich zulässigen Kreditaufnahme von rd. 1,78 Mio. € zuzüglich der Sondertatbestände Neues Rathaus, Kindertagesstätten und Straßenbeleuchtung (LED Umstellung). Im Gegensatz zu den Vorjahren werden Investitionen in Schulen und Feuerwehr nicht mehr als Sondertatbestände anerkannt, wobei das Landesverwaltungsamt darauf hingewiesen hat, dass diesbezüglich die Oberste Kommunalaufsichtsbehörde bei Ministerium für Inneres, Bauen und Sport das letzte Wort hat.
Der Entwurf des Investitionsprogramms wird hiermit zur Kenntnis gegeben.
Bei dem bereits übersandten Entwurf des Ergebnishaushaltes haben sich zwischenzeitlich noch folgende Änderungen ergeben:
1.)
Aufgrund kürzlich der Stadt vom Finanzamt Saarbrücken übersandter neuer Gewerbesteuermessbescheide muss der Haushaltsansatz bei der Gewerbesteuer in 2019 auf 18 Mio. € reduziert werden. Für die Jahre 2020 ff bleibt es bei einem Ansatz von 20 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine Ergebnisverschlechterung in 2019 um rd. 1,72 Mio. €.
2.)
Im Haushalt 2020 sind für das Landesturnfest in Völklingen 50.000 € eingestellt worden. Das Landesturnfest soll nun aber erst 2022 in Völklingen stattfinden. Die Mittel hierfür wurden daher ebenfalls nach 2022 verschoben.
3.)
Im Berechnungsblatt zur Berechnung des strukturellen Defizits für 2021 war bei der Grundsteuer für 2017 anstatt eines Hebesatzes von 565 fälschlicherweise ein Hebesatz von 560 aufgeführt. Dies wurde korrigiert. Da hierdurch das Sanierungsziel in 2021 um 65.000 € verfehlt wurde, mussten bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zum Ausgleich entsprechende Mittelkürzungen vorgenommen werden.
Der geänderte Gesamtergebnisplan ist dieser Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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180 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,6 kB
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