Informationsvorlage - 2019/686
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Haushaltsentwurfes 2019/2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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03.04.2019
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Geplant
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Ortsrat Lauterbach
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Anhörung
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27.03.2019
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Geplant
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Ortsrat Ludweiler
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Anhörung
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25.03.2019
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Sachverhalt
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2019/2020 wurde in der Hauptausschusssitzung am 11.12.2018 erstmals vorgestellt. Der damalige Entwurf basierte noch auf dem vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssanierungsplan, der für 2019 eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes um 45 Prozentpunkte auf 650% und eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 10 Prozentpunkte auf 470% vorgesehen hatte. Beide Erhöhungen standen auch in den Stadtratssitzungen am 29.11. und 13.12.2018 zur Beratung und Beschlussfassung an, wurden jedoch wieder von der Tagesordnung zurückgezogen. Stattdessen wurde die Verwaltung beauftragt, dem Stadtrat einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der ohne eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer auskommt.
Wie in der Sitzung am 11.12.2018 ebenfalls ausgeführt, war zum damaligen Zeitpunkt die vom Fachdienst Personalmanagement durchgeführte Überprüfung hinsichtlich des von verschiedenen Fachdiensten angemeldeten Personalmehrbedarfs noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich ist dies geschehen.
Der nun vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt sowohl die hieraus resultierenden Personalmehrkosten (2019: + 221.000 €; 2020: + 666.000 €) als auch die Mindereinnahmen aus den unterbliebenen Steuererhöhungen (ca. 650.000 €).
Um trotzdem das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes zu erreichen, mussten an anderer Stelle Ausgabeansätze gekürzt bzw. Einnahmenansätze erhöht werden. Im wesentlichen sind hier folgende Änderungen zu erwähnen:
1.) Ausgabenseite
1.1.)
Zinsen für Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite)
2019: - 400.000 €
2020: - 1.000.000 €
Der ursprüngliche Ansatz bei den Kassenkreditzinsen belief sich in 2019 auf 1,7 Mio. € und in 2020 auf 1,8 Mio. €. Diese Summen basierten auf den maximal zulässigen Kassenkrediten von 112 Mio. € in 2019 und 122 Mio. € in 2020 (gem. Haushaltsplan). Aufgrund des hohen Gewerbesteueraufkommens in 2018 ist es jedoch realistischer, dass der Kassenkreditbedarf nicht steigen sondern eher sinken wird. Der derzeitige Kassenkreditstand beträgt 88 Mio. €. Zwei Kassenkredite über zusammen 10 Mio. € laufen am 30.06.2019 aus, so dass sich der Kassenkreditstand - sofern keine Neuaufnahme notwendig wird - auf 78 Mio. € verringert. Die tatsächlich zu zahlenden Kassenkreditzinsen werden daher in 2019 nur rd. 1 Mio. € betragen. Unter Hinzurechnung eines Sicherheitspuffers von 300.000 € für Eventualitäten ergibt sich ein Ansatz von 1,3 Mio. €.
Ab 2020 greift der Saarlandpakt. Nach bisherigem Kenntnisstand wird das Land die Hälfte der am 31.12.2017 vorhandenen kommunalen Kassenkredite, max. jedoch 1 Mrd. € übernehmen. Auf Völklingen bezogen sind dies rd. 47,4 Mio. €. Wenn man Ende 2019 von einem Kassenkreditstand von 78 Mio. € ausgeht, verbleiben nach Abzug der 47,4 Mio. € rd. 30,6 Mio. € Kassenkredite bei der Stadt. Die Zinsen hierfür belaufen sich je nach Berechnungsmethode auf ca. 500.000 €. Unter Hinzurechnung eines Sicherheitspuffers von 300.000 € für unvorhersehbare Eventualitäten ergibt sich ein Ansatz von 800.000 € (gegenüber vorher 1.800.000 EUR).
1.2.)
USK 63000.51200 (Sanierung von Brücken und Stützmauern)
2019: - 200.000 €
Der Ansatz für die Sanierung von Brücken und Stützmauern wird von 400.000 € auf 200.000 € reduziert, da aus 2018 noch übertragbare Reste in Höhe von rd. 500.000 € zur Verfügung stehen.
1.3.)
Energiekosten
2019: - 100.000 €
2020: - 100.000 €
Auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse konnte bei verschiedenen städtischen Gebäuden der Ansatz bei den Energiekosten um insgesamt 100.000 € reduziert werden.
1.4.)
USK 42100.53000 (Miete Wohnraum Flüchtlinge u. Asylbewerber)
2019: - 40.000 €
2020: - 40.000 €
Auf der Grundlage der zu erwarteten Ausgaben konnte der Ansatz von 300.000 € auf 260.000 € reduziert werden.
1.5.)
USK 42100.55290 (Sonstige Aufwendungen Flüchtlinge u. Asylbewerber)
2019: - 20.000 €
2020: - 20.000 €
Auf der Grundlage der zu erwarteten Ausgaben konnte der Ansatz von 100.000 € auf 80.000 € reduziert werden.
1.6.)
USK 42100.67510 (Verwalterkosten GSW)
2019: - 40.000 €
2020: - 40.000 €
Die Verwalterkosten entfallen ab 2019.
2.) Einnahmenseite
2.1)
Änderung Berechnungsblatt für 2019 wegen Senkung Gewerbesteuerumlage
2019: + 190.000 €
Das Berechnungsblatt zur Ermittlung des zahlungsbezogenen Defizits für 2019 wurde vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport noch einmal geändert. Grund hierfür ist die auf 2019 vorgezogene Senkung der Gewerbesteuerumlage um 4,5 Prozentpunkte.
(Anmerkung: Es handelt sich hier nicht um eine echte Mehreinnahme; tatsächlich erhöht sich hier nur die sogenannte Normalentwicklung im Berechnungsblatt.)
2.2)
Ansatz Vergnügungssteuer
2019: + 100.000 €
2020: + 100.000 €
Bei der Vergnügungssteuer belief sich das Istaufkommen in 2018 auf 1,87 Mio. €. Trotzdem wurde der Ansatz im Hinblick auf evtl. anstehende Spielcasinoschließungen ursprünglich auf 1,6 Mio. € reduziert. Da bis heute nicht klar ist, wann die Schließungen tatsächlich kommen, wird der Ansatz wieder auf 1,7 Mio. € angehoben.
Mit den vorstehenden Änderungen wird das Ziel eines genehmigungsfähigen Doppelhaushaltes erreicht. Gleichzeitig werden damit die Voraussetzungen für den weiteren Erhalt von Mitteln aus dem kommunalen Entlastungsfonds (KELF-Mittel) erfüllt. Die entsprechenden Berechnungsblätter finden sich als Anlage im nachfolgenden TOP "Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes bis zum Jahr 2022".
Unklar ist derzeit, wie ab 2019 die Verteilung der Bundeserstattungen zu den Flüchtlingskosten an die Gemeinden erfolgen soll. Bisher erfolgte dies über einen gesonderten Zuschuss. Nun ist aber angedacht, diese Mittel über einen erhöhten Umsatzsteueranteil den Gemeinden zukommen zu lassen. Das Problem hierbei ist, dass die Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil bei der Feststellung der Erreichung des Sanierungszieles nach den Berechnungsblättern der Normalentwicklung unterliegen, d.h. Mehreinnahmen beim Umsatzsteueranteil bleiben bei der Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits aktuell außen vor. Der bisher gezahlte gesonderte Zuschuss stellte dagegen eine Einzahlung dar, die direkt in die Berechnung des zahlungsbezogenen Defizits einging. So sind im aktuellen Haushaltsentwurf für 2019 300.000 € und in 2020 260.000 € als Einnahme veranschlagt. Ein Wegfall dieser Einnahmeposition würde daher das Defizit nach den Berechnungsblättern um den gleichen Betrag erhöhen.
Wie oben unter Punkt 1.1. ausgeführt, greift ab 2020 der Saarlandpakt, was auf der einen Seite bedeutet, dass das Land ca. die Hälfte der kommunalen Kassenkredite übernimmt. Auf der anderen Seite muss die Stadt aber auch ab 2020 die bei ihr verbliebenen Kassenkredite über 45 Jahre tilgen. Ausgehend von den oben genannten rd. 30,6 Mio. € Kassenkrediten ergibt sich eine jährliche Tilgungsrate von 680.946 €, die als zusätzliche Ausgabe hinzukommen. Wie dies jedoch genau ablaufen soll und ob z.B. die vorweggenommenen Rückzahlungen von Kassenkrediten in 2018 und 2019 hierauf angerechnet werden können, ist derzeit noch gänzlich ungeklärt.
Der nun vorliegende Ergebnisplan 2019 weist ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rd. 7 Mio. € aus.In 2020 steigt das Defizit im Ergebnisplan auf rd. 10,8 Mio. €. Der Gesamtergebnisplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Bezüglich des Investivhaushaltes findet am 11.03.2019 noch eine Besprechung beim Landesverwaltungsamt statt. Im Anschluss an diese Besprechung wird der Entwurf des Investitionsprogramms zur Sitzung nachgereicht.
Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Lauterbach hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 mehrere Anträge zum Haushalt 2019/2020 gestellt. Diese Anträge sowie die dazugehörigen Kostenermittlungen - soweit hier vorliegend - sind dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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77,6 kB
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2,3 MB
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(wie Dokument)
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44,2 kB
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