Beschlussvorlage - 2019/668

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. §71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 1.495,12 € wie folgt zu verteilen:

Pro Veranstaltung wird der Betrag von  35,5981 € berechnet. 

 

Arbeiterwohlfahrt, Ludweiler

 

31 Veranstaltungen

1.103,54 €

Ev. Kirchengemeinde Ludweiler

 

11 Veranstaltungen

 

   391,58 €

 

42 Veranstaltungen

1.495,12 €

 

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Sachverhalt

Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungsfähiger Pauschalbetrag von 10.259,86 € festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird. Bei insgesamt 40.446 (Stand 30.06.2017) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,253668 €. Mit einer Einwohnerzahl von 5894 kann der Ortsrat des Gemeindebezirkes Ludweiler über einen Betrag von 1.495,12 € verfügen. 

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Finanzielle Auswirkungen 

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