Beschlussvorlage - 2019/676

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2.  Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „II/101 – 2. Änderung, Erweiterung ALDI-Markt Im Betzen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 22.03.2018 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II/101 2. Änderung, "Erweiterung ALDI-Markt im Betzen" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es vorrangig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche von 950 m² auf maximal 1.290 m² durch einen Anbau an das Bestandsgebäude des Lebensmitteldiscounters zu schaffen. Die Erweiterung dient insbesondere der Optimierung betrieblicher Abläufe sowie der Verbesserung der Warenpräsentation und Barrierefreiheit.

Der Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, wurde am 04.04.2018 bekannt gemacht.

Die erste Öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 11.04.2018 bis 11.05.2018 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 28.03.2018 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen.

Aufgrund der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen war eine Änderung der Nutzungsart in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (hier: ALDI-Markt) vorzunehmen sowie die grünordnerischen Festsetzungen über die Anrechnung der Bestandsbäume auf die Eingrünung der Stellplätze anzupassen. Die „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des ALDI-Marktes Im Betzen“ wurde parallel dazu überarbeitet und hinsichtlich der Erfüllung des Integrationsgebotes als Ziel der Raumordnung und Landesplanung konkretisiert. Aufgrund dessen musste der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich ausgelegt werden.

Im Hinblick auf die Erfüllung des Integrationsgebotes als Ziel der Raumordnung und Landesplanung hatte eine konzeptionelle Absicherung gefehlt. Die Stadt Völklingen besitzt kein eigenes gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept, das Einzelhandelskonzept des Regionalverbandes Saarbrücken ist noch in der Erarbeitungsphase. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung am 24.01.2019 den Beschluss gefasst, den bestehenden ALDI-Standort im Betzen als "solitären Ergänzungsstandort" zu definieren.

Die erneute verkürzte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand vom 17.01.2019 bis 01.02.2019 statt. Im Anschreiben vom 08.01.2019 wurde darauf hingewiesen, dass bei Nichtäußerung davon ausgegangen wird, dass keine Bedenken und Anregungen vorliegen. Stellungnahmen konnten nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Zur vorliegenden Planung haben sich Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Zu den eingegangenen Anregungen wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist. Sollten nach Erstellung dieser Sitzungsvorlage noch weitere Anregungen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.

Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit zu der beabsichtigten Änderung sind in diesem Zeitraum nicht eingegangen.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 (7) BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

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Anlagen

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