Beschlussvorlage - 2019/673

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. § 71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 8.113,57 € wie folgt zu verteilen:

Pro Veranstaltung wird der Betrag von 153,0862 € berechnet.

 

Arbeiterwohlfahrt, OV Völklingen 

9 Veranstaltungen

1.377,78 €

Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal

 

6 Veranstaltungen 

   918,52 €

Arbeiterwohlfahrt, OV R.-Höhe 

4 Veranstaltungen 

   612,35 €

Arbeiterwohlfahrt, OV Wehrden 

4 Veranstaltungen

   612,35 €

Kath. Kirchengde. „St. Michael“

8 Veranstaltungen 

1.224,69 €

Ev. Kirchengde Wehrden/ Geislautern/Männerkreis 

5 Veranstaltungen

   765,43 €

Ev. Frauenhilfe Völklingen  

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Ev. Kirchengde. Heidstock Treff 

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Ev. Frauenhilfe Fürstenhausen  

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Kath. Kirchengde. „St. Eligius“  

8 Veranstaltungen

1.224,69 €

Kath. Kirchengde. „Schmerzhafte Mutter“ Fürstenhausen

 

 

 

2 Veranstaltungen

   306,17 €

Kath. Kirchengde. „Christkönig“ Luisenthal

1 Veranstaltung

   153,09 €*

   153,08 €

 

53 Veranstaltungen

8.113,58 €*

8.113,57 €

 

Zum Ausgleich von Rundungsdifferenzen 0,01 € weniger 

 

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Sachverhalt

 

Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungs-fähiger Pauschalbetrag von 10.259,86 € festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird.

Bei insgesamt 40446 (Stand 30.06.2017) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,253668 €. Mit einer Einwohnerzahl von 31985 kann der Gemeindebezirk Völklingen über einen Betrag von 8.113,57 € verfügen.

Demnach stehen zur Bezuschussung von Altenveranstaltungen gem. §71 SGB XII8.113,57 € bereit. Bezuschusst werden  ausschließlich Veranstaltungen.

 

Kosten für Räume und deren Unterhaltung werden nicht gefördert. 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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