Beschlussvorlage - 2019/644

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Terminverlegung der Osterkirmes 2019 auf den Termin 13.04. - 22.04.2019 wird zugestimmt.

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Nach der zur Zeit geltenden Marktordnung (§10 Abs. 1) findet der Ostermarkt jährlich von Ostersamstag bis einschließlich Weißen Sonntag statt.

Am 02.11.2018 hat sich der Saarl. Schaustellerverband an die Marktverwaltung gewandt und um Prüfung gebeten, ob eine Terminverlegung für die Veranstaltung im Jahre 2019 (13.04. - 22.04.2019) möglich ist. Begründet wird dies damit, dass es zu einer Terminüberschneidung mit der Maimesse Saarbrücken kommt und etliche Schausteller dort einen Standplatz haben.

Eine Terminverlegung aus besonderen Gründen lässt die Marktordnung in § 10 Abs. 3 ausdrücklich zu.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Begehren des Schaustellerverbandes zu entsprechen.

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