Beschlussvorlage - 2018/642

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Einzelhandelsstandort ALDI im Betzen wird als "solitärer Ergänzungsstandort" festgelegt.

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 22.03.2018 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes II/101 2. Änderung, "Erweiterung ALDI-Markt im Betzen" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB einzuleiten.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es vorrangig, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Verkaufsfläche von 950 m² auf maximal 1.290 m² durch einen Anbau an das Bestandsgebäude des Lebensmitteldiscounters zu schaffen. Die Erweiterung dient insbesondere der Optimierung betrieblicher Abläufe sowie der Verbesserung der Warenpräsentation und Barrierefreiheit.

Aufgrund der im Rahmen der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung der Nutzungsart in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel (hier: ALDI-Markt) vorzunehmen sowie die grünordnerischen Festsetzungen über die Anrechnung der Bestandsbäume auf die Eingrünung der Stellplätze anzupassen. Die „Auswirkungsanalyse zur Erweiterung des ALDI-Marktes Im Betzen“ wurde parallel dazu überarbeitet und hinsichtlich der Erfüllung des Integrationsgebotes als Ziel der Raumordnung und Landesplanung konkretisiert. Aufgrund dessen ist der Entwurf des Bebauungsplanes erneut öffentlich auszulegen.

Im Hinblick auf die Erfüllung des Integrationsgebotes als Ziel der Raumordnung und Landesplanung fehlt derzeit eine konzeptionelle Absicherung. Die Stadt Völklingen besitzt kein eigenes gesamtstädtisches Einzelhandelskonzept, das Einzelhandelskonzept des Regionalverbandes Saarbrücken ist noch in der Erarbeitungsphase.

Seitens der Stadt Völklingen ist daher ein Beschluss durch den Stadtrat zu fassen, der den bestehenden ALDI-Standort im Betzen als "solitärer Ergänzungsstandort" definiert.

 

Der Standort von Aldi liegt im Süden des einwohnerstärksten Stadtteils Stadtmitte. Hierbei handelt sich um einen langjährig etablierten, bereits großflächigen Lebensmittelmarkt, welcher bereits heute für die Bewohner der angrenzenden Stadtteile eine wichtige Funktion für die wohnortnahe Versorgung einnimmt.

Der Standort ist jedoch durch seine Nähe zur Völklinger Innenstadt (= zentraler Versorgungsbereich) gekennzeichnet, welche in nördlicher Richtung in einer Distanz von rd. 300 m (= Luftlinie) beginnt. Ein Zugang in Richtung Innenstadt ist über eine Fußgängerunterführung (Zugang in Höhe des Kreisverkehrs Karolingerstraße) möglich. Hier besteht auch ein direkter Anschluss an den ÖPNV.

Bei der Bewertung des städtebaulichen Integrationsgebotes bleibt zu berücksichtigen, dass es sich um einen bestehenden Markt handelt. Das Vorhaben dient in erster Linie der Anpassung des Aldi-Marktes an aktuelle Kunden- und Logistikanforderungen und somit auch einer langfristigen Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Standortes. Daher wird die Einstufung des Aldi-Marktes am Standort „Im Betzen“ als Grundversorgungsstandort für Einzelhandel mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment im Sinne eines "solitären Ergänzungsstandortes" angeregt, für den im Einzelfall eine Erweiterung ermöglicht werden sollte.

 

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Anlagen

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