Beschlussvorlage - 2018/630-001

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Von dem gesetzlichen Recht der entschädigungslosen Rückübertragung des

Schulgrundstücks „Mühlgewann“, Gemarkung Völklingen, Flur 38, Flurstück 195/4,

einschließlich der aufstehenden Gebäude und Anlagen wird Gebrauch gemacht.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Tagesordnungspunkt war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in den städt. Gremien, letztmalig am 22.11.2018 in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Soziales (KJS) und des Ausschusses Innenstadtentwicklung (IA). Insofern wird auf die bisherigen Beratungen und insbesondere auf die Erläuterungen in der Sitzungsvorlage zur Sitzung vom 22.11.2018 verwiesen.

 

Wie in der Sitzung bereits mündlich vom Fachbereich 2/Fachdienst 24 dargelegt, haben sich unter Beteiligung der zuständigen Fachdienste, der jeweiligen Schulleitungen der innerstädtischen Grundschulen Fürstenhausen, Haydnstraße und Bergstraße/Röchlinghöhe zur Ausrichtung auf ein langfristiges und tragfähiges Schulstandortentwicklungskonzept am 12.11.2018 neue Erkenntnisse sowohl zur Entwicklung der Schülerzahlen (Verweiler) als auch zur Raumbedarfsplanung im Hinblick auf sich geänderter gesellschaftlicher und  pädagogischer Anforderungen ergeben. Die zuständige Schulrätin war in dieser Diskussionsrunde anwesend. Des Weiteren hat der Regionalverband - Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling - am 19.11.2018 die Stadt darüber informiert, dass nach der aktuellen Bedarfsbetrachtung des Versorgungsgrades der Kinderbetreuung mittelfristig eine zusätzliche Kindertageseinrichtung in der Innenstadt erforderlich wird.

 

Im Einzelnen wird hierzu auf die nachfolgenden Einlassungen des Fachbereiches 2/Fachdienst 24 verwiesen.

 

 

Künftige Entwicklung der Grundschulstandorte und Kindertagesein-richtungen in der Innenstadt

 

Grundschulen:

 

Wie bereits in vergangenen Sitzungen vorgetragen, zeigt die Entwicklung der Einwohnerzahlen im Innenstadtbereich, dass eine Erhöhung der Schülerzahlen zu erwarten ist. Aufgrund dieses Umstandes haben in der Vergangenheit mehrere Gespräche mit den Schulleiterinnen der Schulstandorte Innenstadt stattgefunden.

In einem letzten Termin am 12.11.2018 haben die Schulleiterinnen in Anwesenheit der Schulrätin konkret folgende Bedarfe angemeldet:

 

 

Kurzfristige Betrachtung für das Schuljahr 2019/2020

 

 

GS Bergstr./Röchlinghöhe (Klassenteiler 25)

 

Aufgrund der für das nächste Schuljahr 2019/2020 zu erwartenden Schulneulinge werden 117 Kinder eingeschult. Hier sind nach Angabe der Schulleitung die sogenannten Verweiler nicht aufgeführt. Diese könnten bei ca. 20 Kindern liegen.

 

 

GS Fürstenhausen (Klassenteiler 25)

 

Die Anzahl der Schulneulinge für das kommende Schuljahr beträgt nach Angabe der Schulleitung 47 Kinder. Hier ist zu erwarten, dass ca. 10 Kinder die erste Klassenstufe wiederholen, sodass in den kommenden ersten Klassen ca. 57 SchülerInnen beschult werden.

 

 

 

 

 

 

GS Haydnstraße (Klassenteiler 29)

 

Die Anzahl der Schulneulinge für das kommende Schuljahr beträgt nach Angabe der Schulleitung 44 Kinder. Aufgrund dessen, dass 13 Kinder der GGTS Heidstock in die GS Haydnstraße wandern und 4 Kinder der GS Haydnstraße in der GGTS Heidstock beschult werden möchten, werden 53 Kinder in der GS Haydnstraße eingeschult. Hier sind die sogenannten Verweiler noch nicht inbegriffen.

 

Übersicht:

 

GS Bergstr./Röchl.Höhe

GS Fürstenhausen

GS Haydnstraße

117 Schulneulinge

47 Schulneulinge

53 Schulneulinge

ca. 20 Verweiler

ca. 10 Verweiler

Zahl der Verweiler konnte von der Schulleitung noch nicht eingeschätzt werden

insges. ca. 137

insges. ca. 57

insges. mind. 53

Als kurzfristige Lösung für das kommende Schuljahr 2019/2020 wird vorgeschlagen, jeweils an allen drei Schulstandorten einen zusätzlichen Klassenraum zu schaffen. Hier sollte berücksichtigt werden, dass die im kommenden Schuljahr vorhandene 6-zügige erste Klasse der GS Bergstraße im Schuljahr 2021/2022 in der GS Röchlinghöhe beschult wird und ggf. dort dann ein zusätzlicher Raum geschaffen werden muss.

 

 

 

Langfristige Betrachtung der Schulstandorte Innenstadt

 

GS Bergstr./Röchlinghöhe

 

Das Ziel der Schulleitung ist es, alle Klassen in einem Gebäude unterrichten zu können. Es sollte zumindest eine 5-zügige Beschulung ermöglicht werden, evtl. sogar eine 6-zügige. Außerdem sollte eine ausreichende Anzahl von Förder- und Differenzierungsräumen sowie eine ausreichende Anzahl von Lehrer- bzw. Konferenzzimmern zur Verfügung stehen. Hier sollte auch die Größe entsprechend dem Kollegium angepasst werden.

 

GS Fürstenhausen

 

Die Schulleiterin möchte alle Kinder im Schulgebäude unterrichten. Außerdem sollten ausreichende Förder- und Differenzierungsräume vorhanden sein. Dies könnte, nach Mitteilung der Schulleitung, evtl. durch eine Erweiterung in Form eines Anbaus umgesetzt werden. Auch hier sollte daran gedacht werden, dass das Lehrer- bzw. Konferenzzimmer ausreichend groß sein sollte. Die beiden zurzeit in Containern beschulten Klassen sollten zurück ins Schulgebäude verlagert werden.

 

GS Haydnstraße

 

Die Schulleitung gibt an, dass es zukünftig zu einer 3-Zügigkeit, wenn nicht sogar zur 4-Zügigkeit kommen könnte, was einen erhöhten Raumbedarf begründet. Hierbei gibt die Schulleitung zu bedenken, dass eine genaue Einplanung der Kinder aus dem Schulbezirk Heidstock-Luisenthal wohl nie möglich sein kann, da die Präferenzen (GGTS oder herkömmliche Beschulung) und Bedarfe der Familien (Alleinerziehende, beide Elternteile Vollzeit beschäftigt usw.) von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich sind. Es fehlen im jetzigen Schulstandort zusätzliche Förder- und Differenzierungsräume sowie ausreichend große Lehrer- und Konferenzzimmer. Außerdem sollte bei der Planung neuer Räume die Rückverlagerung ins Schulgebäude der zurzeit in Containern untergebrachten FGTS bedacht werden. Die Schaffung eines Münchner Lernhauses wird in Betracht gezogen.

 

Im Rahmen der langfristigen Betrachtung der Schulentwicklung unterstreichen somit alle Schulleitungen neben dem Bedarf an Lehrer- und Konferenzzimmern die vorrangige Notwendigkeit der schon beschriebenen Funktions- und Differenzierungsräume für die sach- und fachgerechte Umsetzung des pädagogischen Auftrags, der im Hinblick auf Inklusion und individuelle Pädagogik (Wechsel von Frontalbeschulung zu sog. „Lerninseln“) künftig größere räumliche Anforderungen stellt. Neben der ansteigenden Entwicklung der Schülerzahlen begründet auch dieser Bedarf, auf den in den vergangenen Jahren zu wenig Augenmerk gelegt worden ist, den erkennbaren deutlich höheren Raumbedarf an den Grundschulen insb. in der Innenstadt.

 

Nach den Einschätzungen der Schulleiterinnen sind die Bedarfe an zusätzlichen Räumen insbesondere an den Standorten Bergstr./Röchlinghöhe und Haydnstraße nicht im Bestand zu realisieren. Lediglich am Standort Fürstenhausen könnten durch Anbau ggf. zusätzliche Räume geschaffen werden. Allerdings könnte man in Betracht ziehen, dass bei der Vergrößerung der Schulstandorte Bergstr./ Röchlinghöhe und Haydnstraße, die Schulbezirksgrenzen ggf. so verändert werden, dass die jetzt aus dem Innenstadtbereich kommenden und in Fürstenhausen beschulten Kinder in der Innenstadt verbleiben. Somit könnte der Schulstandort Fürstenhausen bezüglich der aufzunehmenden Kinder entlastet werden. Das Bildungsministerium wird über die gemeldeten Bedarfe in Kenntnis gesetzt.

 

Auf die beiden beigefügten Aufstellungen der Einwohnerentwicklung (Stand 01.10.18) und der Schulneulinge 2019/2020 (Stand 29.10.2018) wird verwiesen. Die ermittelten Einwohnerzahlen zum 01.10.2018 und die Zahl der von den Schulleitungen nach hier mitgeteilten Schulneulinge 2019/2020 waren Grundlage der Bedarfserhebung zum abgefragten Zeitpunkt. Am 12.11.2018 wurden in Anwesenheit der Schulrätin durch die Schulleitungen die Begehrlichkeiten der Raumbedarfe bezüglich der Förder- und Differenzierungsräume und anderer gemeldet. Außerdem teilten die Schulleiterinnen mit, dass erwartungsgemäß die Anzahl der Verweiler steigen wird und dies ebenfalls Berücksichtigung finden muss. Aufgrund dessen sind die für die Zukunft zu planenden Raumbedarfe (inklusive Förderräume usw.) höher, als der Bedarf an den zur Beschulung notwendigen Klassenräumen.

 

 

Kindertageseinrichtungen

 

Das Jugendamt des Regionalverbandes vergleicht im Rahmen seiner Entwicklungsplanung regelmäßig den Bedarf mit dem Versorgungsgrad der Kinderbetreuung. Dabei stellt die Bedarfsermittlung eine Bruttobetrachtung für den Fall dar, dass für alle im Bereich der Stadt Völklingen geborenen Kinder auch tatsächlich ein Kindergartenplatz gefordert würde.

Dieser Bedarf weicht i.d.R. insofern von dem tatsächlich geltend gemachten Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab, dass ein Teil der Erziehungsberechtigten seine Kinder nicht in eine Tagesstätte zur Betreuung gibt und daher der vom Jugendamt errechnete Bedarf nicht ausgeschöpft wird.

 

Durch steigende Geburtenjahrgänge oder z.B. die angekündigte Maßnahme der Landesregierung, den Kindergartenbeitrag zu halbieren, muss allerdings auf lange Sicht mit einer größeren Zahl an geltend gemachten Ansprüchen gerechnet werden.

 

In diesem Zusammenhang hat der Regionalverband - Jugendhilfeplanung und Controlling - in einem Rücksprachetermin am 19.11.2018 darauf hingewiesen, dass nach der Bedarfsbetrachtung des Versorgungsgrades der Kinderbetreuung in der Stadt Völklingen Überlegungen mit den freien Trägern und der Stadt Völklingen besprochen werden sollten, um die Angebote neben den bisher geplanten baulichen Maßnahmen zu steigern (kath. Montessori-Kinderhaus St. Konrad, ev. Kita Rheinstraße, Erweiterung Kinderstätte Geislautern). Der Regionalverband äußerte sich dahingehend, dass evtl. kurzfristig zwei zusätzliche Ü3-Gruppen benötigt werden und mittelfristig ggf. eine zusätzliche Kindertageseinrichtung in der Innenstadt.

 

Dies ist als Bedarfsbetrachtung der Jugendhilfeplanung des Regionalverbandes Saarbrücken zu sehen und gibt nicht die zurzeit vorhandene Nachfrage für Betreuungsplätze wieder. Aufgrund der geburtenstärkeren Jahrgänge ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Nachfrage für Betreuungsplätze steigen wird. Für diesen Fall ist das derzeitige Platzangebot nicht auskömmlich.

 

Weitere Erläuterungen sind der als Anlage beigefügten Mitteilung des Regionalverbandes Saarbrücken zu entnehmen.

 

 

Obgleich der Prozess zur Erarbeitung einer Gesamtkonzeption zur künftigen Neuausrichtung und Weiterentwicklung der Grundschulstandorte und Kindertageseinrichtungen in Völklingen mit der Diskussion darüber erst am Anfang steht, sah sich die Verwaltung bereits zu diesem frühen Zeitpunkt dazu bewogen, die neuen Gesichtspunkte und Entwicklungen bei der Frage nach der Ausübung des Rechts auf Rückübertragung des Schulgrundstückes Mühlgewann in die Überlegungen mit einzubeziehen.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sollte die Stadt, entgegen der bisher vertretenen Auffassung, vom Recht der entschädigungslosen Rückübertragung des Schulgrundstückes Mühlgewann gemäß § 59 Schulordnungsgesetz Gebrauch machen, um sich somit alle Optionen offenzuhalten, im konkreten Bedarfsfall den Standort Mühlgewann für eine Neu-/Wiedernutzung einer vorschulischen/schulischen Bildungsstätte entwickeln zu können. Dabei wird der Grundstücksstandort der Mühlgewannschule eine zentrale Schlüsselrolle spielen, da im Stadtgebiet ansonsten kein geeignetes Grundstück zur Verfügung steht, um kurzfristig eine neue Bildungsstätte entwickeln zu können. Künftig wird sich der neue Grundschulausschuss einer neuen Gesamtkonzeption im Detail annehmen.

 

Die Rücknahme der Liegenschaft vom Regionalverband würde den städtischen Haushalt einmalig mit einem Schuldendienst von ca. 90.000 € belasten (Stand zum 31.12.2017: 97.555,99 €). Ansonsten fielen keine weiteren Kosten, wie z.B. Grunderwerbskosten, Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten etc. an.

 

Mit der Rücknahme verbunden wäre die Übernahme des auf dem Grundstück aufstehenden ehem. Schulgebäudes, einschließlich der Sport- und Gymnastikhalle, des auf dem Grundstück errichteten Multifunktionsfeldes (ca. 450 m²) und der auf dem Grundstück stehenden Bäume und Pflanzen. Mit Übergang der Eigentümerschaft des Grundstücks und der Immobilien auf die Stadt ist diese verantwortlich für die Verkehrssicherung und Unterhaltung des seit der Aufgabe der Schulnutzung leerstehenden Gebäudes, der zugänglichen Grundstücksflächen und der Bäume sowie für den Betrieb und die Unterhaltung des Multifunktionsfeldes, verbunden mit entsprechenden Kosten. Die jährlichen Stillstandskosten werden mit ca. 15.000 bis 20.000 € kalkuliert.

 

Loading...