Beschlussvorlage - 2018/625

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Gegen den Entwurf des Wirtschaftsplans 2019 des Zweckverbandes eGo-Saar werden keine Einwände erhoben.

 

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Sachverhalt

 

In der Verbandsversammlung im März 2019 soll der Wirtschaftsplan 2019 des Zweckverbandes eGo-Saar laut Entwurf beschlossen werden.

  

Gemäß § 115 Abs. 1 Satz 1 KSVG i.V.m. § 13 Abs. 3 KGG ist die Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten des Zweckverbandes zu unterrichten. Insbesondere die Aufstellung und Änderung des Wirtschaftsplanes gehören nach Auffassung des SSGT stets zu den „wichtigen Angelegenheiten“ eines Zweckverbandes, da der Wirtschaftsplan die „finanziellen Bedingungen“ der Aufgabenerfüllung beinhaltet und deshalb für Art und Umfang der Aufgabenerfüllung sowie für die wirtschaftliche Entwicklung des Zweckverbandes von entscheidender Bedeutung ist.

 

Der Wirtschaftsplan und die Erläuterungen sind als  Anlage beigefügt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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