Beschlussvorlage - 2018/610

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 Es wird die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze in der Mittelstadt Völklingen für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen.

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Sachverhalt

 

 Nach dem vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssanierungsplan soll u.a. der Hebesatz der Grundsteuer B zum 1.1.2019 von 605 % auf 650 % erhöht werden. Zum 1.1.2020 ist keine weitere Erhöhung vorgesehen.

Desweiteren soll der Hebesatz der Gewerbesteuer zum 1.1.2019 von 460 % auf 470 % erhöht werden. Zum 1.1.2020 ist keine weitere Erhöhung vorgesehen.

Üblicherweise werden die Hebesätze für die Realsteuern in der Haushaltssatzung festgelegt. Da aber der Doppelhaushalt 2019 / 2020 am 1. Januar 2019 noch nicht beschlossen, genehmigt und veröffentlicht sein wird, muss die vorbeschriebene Anhebung der Hebesätze in einer eigenen Satzung ("Hebesatzsatzung") geregelt werden.

Die Erhöhung der Hebesätze sind nach den derzeit vorliegenden Haushaltsplanzahlen Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit der Haushalte ab dem Jahr 2019 sowie für den weiteren Erhalt von Mitteln aus dem kommunalen Entlastungsfonds.

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

Nähere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

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Finanzielle Auswirkungen

 

 Die aus der Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes erwarteten Mehrerträge belaufen sich auf jährlich ca. 650.000,00 €, während der aus der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes resultierende Mehrertrag sich auf rd. 425.000,00 € jährlich beläuft.
 

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Anlagen

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