Beschlussvorlage - 2018/603
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan XI/23, Änderung und Neuaufstellung "Ortslage Lauterbach"
Hier: 1. Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gem. § 1 Abs. 7 BauGB im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Anhörung
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28.11.2018
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Geplant
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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13.12.2018
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In der Sitzung des Stadtrates am 15.12.2016 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes XI/23, Änderung und Erweiterung "Ortslage Lauterbach" beschlossen mit dem Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der Ansiedlung von Betrieben mit Geldspielgeräten zu schaffen. (Zwischenzeitlich wurde die Bezeichnung des Bebauungsplanes geändert in XI/23, Änderung und Neuaufstellung).
Diser Beschluss wurde am 29.12.2016 im Wochenspiegel Völklinger Ausgabe öffentlich bekannt gemacht.
Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sind erkennbare Ansiedlungstendenzen, insbesondere in der Ortsteilen Lauterbach, Ludweiler, Geislautern und Wehrden, hinsichtlich der Errichtung von Geldspielgeräten in Schank- und Speisewirtschaften. Gem. § 3 Abs. 1 der Spielverordnung (DSpielV) dürfen in Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen bis zu 3 Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09.01.2017 bis einschließlich 10.02.2017 in den Räumen des Fachbereiches 4 Technische Dienste, Fachdienstes Stadtplanung und -entwicklung statt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 28.12.2016 im Wochenspiegel Völklinger Ausgabe.
Belange wurden während der Auslegung nicht vorgebracht.
Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.12.2016 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Vorgebrachte Anregungen oder Hinweise wurden in den Bebauungsplan eingestellt-. An den Festsetzungen und der Grundintension hat sich nichts geändert, trotzdem wurde auf Grund der Änderungen des Bebauungsplanes eine erneute Offenlage und Trägerbeteiligung durchgeführt.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.07.2017 bis einschließlich 18.08.2017 in den Räumen des Fachbereiches 4 Technische Dienste, Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung statt.
Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte am 05.07.2017 im Wochenspiegel Völklinger Ausgabe statt.
1 Stellungnahme wurde während der Auslegung schriftlich in digitaler Form vorgebracht.
Parallel dazu wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.07.2017 um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Von 41 anschriebenen Trägern öffentlicher Belange haben 13 eine Stellungnahme abgegeben. Anregungen und Hinweise wurde in den Bebauungsplan eingestellt bzw. in der Begründung ergänzt.
Die Verwaltung empfiehlt nach Kenntnisnahme der vorliegenden Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der gehörten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wie in der Anlage aufgeführt gem. § 1 Abs. 7 bauGB abzuwägen und dem Bebauungsplan in seiner vorliegenden Form zuzustimmen.
Die Verwaltung empfiehlt, den vorliegenden Bebauungsplanentwurf gem. § 10 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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323,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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3 MB
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4
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(wie Dokument)
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910,5 kB
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