Beschlussvorlage - 2018/569
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsentwicklungsplan Völklingen. Hier: abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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29.10.2018
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Erledigt
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Ortsrat Lauterbach
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Anhörung
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16.10.2018
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19.12.2018
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Erledigt
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Ortsrat Ludweiler
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Anhörung
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22.10.2018
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Sachverhalt
Die drei Ortsräte der Stadt Völklingen sowie der zuständige Stadtratsausschuss, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt, wurden jeweils in Sondersitzungen im September dieses Jahres über die vorläufige Endfassung des Verkehrsentwicklungsplans Völklingen (VEP) informiert. Es ist vorgesehen, dass der Stadtrat in seiner Dezembersitzung einen abschließenden Beschluss über den VEP fasst. Zur Vorbereitung dieses Beschlusses erfolgt nun die entsprechende Anhörung der Ortsräte. Kann in den Ortsräten dem Beschlussentwurf nicht gefolgt werden, sollte dieser entsprechend mit konkreten Änderungs-/Ergänzungswünschen angepasst werden, die dann wiederum dem Stadtrat zur Abwägung und Entscheidung vorgelegt werden. Grundlage für die Ortsratsbeschlüsse ist die Fassung des VEP in Text und Plänen vom Juni 2018. Einzige Änderung in der Junifassung gegenüber der Fassung, die den Stadt- und Ortsratsfraktionen im April dieses Jahres in der Entwurfsfassung 26.03.2018 zur Verfügung gestellt wurde, ist die zusätzliche Aufnahme einer "Prüfung der Reaktivierung der Köllertalbahn" als mögliche Maßnahme im öffentlichen Verkehr, womit landesplanerischen Vorgaben gefolgt wurde. Aktueller Bericht und Pläne können weiterhin über den Pfad www.voelklingen.de - Rathaus - Stadtplanung und Stadtentwicklung - Verkehrsplanung - Verkehrsentwicklungsplan eingesehen und heruntergeladen werden. Eine Auflistung der VEP-Maßnahmen sowie die Zusammenfassung als Auszug aus dem VEP-Bericht sind als Anlage beigefügt.
Als Hintergrundinformation wird im Folgenden nochmals der Aufstellungsprozess des VEP dargelegt.
Der letzte umfassende Verkehrsentwicklungsplan für Völklingen (damals noch Generalverkehrsplan genannt) stammt aus dem Jahr 1988 und ist somit heute 30 Jahre alt. Damit der Plan wieder seine ihm ursprünglich zukommenden Funktion der umfassenden Steuerung der Verkehrs- und Mobilitätsentwicklung wahrnehmen kann, wurde eine Neuaufstellung des Verkehrsentwicklungsplans erforderlich, um so den mittlerweile eingetretenen städtebaulichen und demografischen Rahmenbedingungen, den Änderungen in den Verkehrssystemen und im Verkehrsverhalten sowie den technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, aber auch, um die zu erwartenden städtebaulichen Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Der Verkehrsentwicklungsplan Völklingen (VEP) zielt auf das Prognosejahr 2030. Mit dem neuen VEP werden also die Strategien
und Ziele im Bereich des Verkehrs und der Mobilität bis zum Jahr 2030 definiert und die dafür erforderlichen Veränderungen dargelegt. Der VEP stellt somit den Handlungsrahmen, eine Vision für die zukünftige Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung der Stadt Völklingen dar und dient gleichzeitig zur Vorbereitung nachfolgender Verkehrsprojekte.
Mit der Erarbeitung des VEP wurde das Fachbüro R+T Ingenieure für Verkehrsplanung aus Darmstadt beauftragt. In dem ca. dreijährigen Planungsprozess wurden in enger Abstimmung mit den relevanten Fachdiensten der Stadtverwaltung folgende Arbeitspakete und Planungsphasen bearbeitet:
1. Bestandsaufnahme und -analyse: Stärken und Schwächen
- Verkehrsbelastungen und Verkehrsmodell
- Analyse fließender u. ruhender Kfz-Verkehr, Fußverkehr, Radverkehr, ÖPNV, Verkehrssicherheit, Straßenraumqualität
2. Festlegung von Leitlinien und Zielen
3. Erstellung von Prognosen und Szenarien
4. Erarbeitung von Handlungsfeldern und Maßnahmen in einem integrierten Gesamtkonzept
5. Maßnahmenbewertung und Priorisierung, Evaluierung.
Planungsprozess
Der Bericht zur Bestandsanalyse wurde am 28.09.2016 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt gebilligt. Darin enthalten sind die Auswertungen der Bestandsaufnahmen vor Ort sowie umfangreicher Verkehrszählungen und Verkehrsbefragungen als Grundlage der späteren Erstellung eines Verkehrsmodells. In gleicher Sitzung wurde auch dem unter Berücksichtigung der Analyse entwickelten Zielkonzept für den VEP, gegliedert in Leitlinien, Oberziele und Planungsziele, zugestimmt. Als Leitlinien der Verkehrsentwicklungsplanung wurden benannt:
- Mobilitätsangebote in Form von Verkehrsinfrastrukturen, Verkehrsmitteln, Informations- und Organisationsdiensten bereitstellen und managen.
- Verkehrsaufwand, vor allem durch kurze Wege und hohe Besetzungsgrade der Fahrzeuge, vermeiden.
- Verkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel verlagern.
- Verkehr optimal abwickeln, das heißt sicher, stadtgerecht, umweltfreundlich und zügig.
- Verkehrsinfrastrukturen städtebaulich integrieren, damit sie die Stadt nicht dominieren, sondern mit ihr eine Einheit bilden und zu einer guten Lebens- und Aufenthaltsqualität in Völklingen beitragen.
Zu Beginn der konzeptionellen Phase wurden zunächst Prognosen für die zukünftige Entwicklung des Verkehrs bis 2030 erstellt. Dabei wurden sowohl alle relevanten gesellschaftlichen Entwicklungen (Bevölkerung, Wirtschaft, Arbeitsplätze etc.), die absehbaren städtebaulichen Entwicklungen und Entwicklungen der Verkehrsinfrastruktur als auch die möglichen Veränderungen im Mobilitätsverhalten der Bevölkerung berücksichtigt. Als Ergebnis dieses Arbeitsschrittes wurde eine Verkehrsprognose 2030, der sog. Prognose-Nullfall 2030 (wie entwickelt sich der Verkehr, wenn nicht durch einen VEP gelenkt wird), entwickelt, der als Vergleichsfall für die weiteren verkehrlichen Untersuchungen herangezogen wurde. Anschließend wurden die Maßnahmen entwickelt und auf ihre Auswirkungen hin überprüft. Bei einer Maßnahme im Sinne des VEP kann es sich um einen
programmatischen Ansatz (z.B. zusätzliche Querungshilfen zur Verbesserung der Fußgängersituation, schrittweise barrierefreie und attraktive Umgestaltung von Bushaltestellen) handeln, um übergeordnete Maßnahmen (z.B. verkehrsberuhigter Geschäftsbereich, verbessertes Parksystem), für deren Umsetzung ein Paket an weiteren Einzelmaßnahmen erforderlich ist, als auch um eine konkrete Einzelmaßnahme (z.B. Umbau Amtsgerichtskreisel) handeln. Der Ebene des VEP als Rahmenplan entsprechend werden für verschiedene Maßnahmen weitergehende Prüfaufträge zu relevanten Einzelaspekten gegeben. Die Maßnahmenplanung besteht aus verkehrsmittelbezogenen Teilkonzepten für den
- Kfz-Verkehr
- Fußverkehr
- Radverkehr und den
- Öffentlichen Verkehr
mit dem Planungshorizont 2030. Die Teilkonzepte wurden im Rahmen der Bearbeitung aufeinander abgestimmt, so dass das Integrierte Gesamtkonzept aus der Überlagerung der Einzelkonzepte entsteht. Dabei auftretende Zielkonflikte wurden abgewogen. Nicht alle Wirkungen können vorab in vollem Umfang abgeschätzt werden. Sollten nach der Umsetzung von Maßnahmen unerwünschte Wirkungen auftreten, sind diese erneut abzuwägen oder durch zu ergreifende Begleitmaßnahmen zu vermeiden.
Abschließend enthält der Bericht zum VEP ein Umsetzungs- und Evaluierungskonzept. Dabei werden alle Maßnahmen aus den Einzelkonzepten zusammengestellt, hinsichtlich ihres Nutzens sowie ihrer Investitions- und laufenden Kosten bewertet und nach Umsetzungsstufen geordnet. Die für die Umsetzung Zuständigen werden benannt. Einige Maßnahmen sind mehreren Verkehrsarten
zugeordnet und entsprechend mehrfach gelistet.
Beteiligungsprozess
Die gesamte Erarbeitung des VEP wurde durch einen Beteiligungsprozess auf mehreren Ebenen begleitet. So hat sich eigens ein VEP-Verkehrsforum konstituiert. Dazu eingeladen wurden alle für den Verkehr in Völklingen relevanten Akteure und Sachverständige aus der Politik, dem Handel und der Wirtschaft, aus Vereinen und Initiativen und übergeordneten Behörden. Als externer Beirat hatte das Forum eine beratende Funktion. Insgesamt wurde das Verkehrsforum zu vier Sitzungen einberufen, jeweils entsprechend dem Bearbeitungsstand des VEP (die Protokolle der Sitzungen sind auf der Internetseite der Stadt Völklingen einsehbar).
Zur Beteiligung der Bürger wurden zwei halbtägige Bürgerwerkstätten durchgeführt, jeweils eine in der Analysephase und eine in der Planungsphase (die Protokolle der beiden Bürgerwerkstätten sind ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Völklingen
nachlesbar).
Fortlaufend erfolgten während der VEP-Erarbeitung verwaltungsinterne Abstimmungen zwischen den relevanten Fachdiensten und der Verwaltungsspitze.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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283,7 kB
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