Beschlussvorlage - 2018/506

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, dem Genehmigungserlass des Landesverwaltungsamtes – Kommunalaufsicht vom 13.06.2018, Az: 1.2-02/110, zum Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögens „Abwasserbeseitigung“ mit einer verringerten Kreditaufnahme beizutreten.

Mit diesem Erlass reduziert sich der Gesamtbetrag der Investitionskredite auf. 4.442.230 EUR.

Die Kompensation des hiernach ausfallenden Kreditanteiles in Höhe von 1 Mio EUR zur Verringerung der Kreditaufnahme für Investitionen erfolgt durch Entnahme aus der laufenden Liquidität.

 

 

 

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In seiner Sitzung am 22. März 2018 hat der Rat der Mittelstadt Völklingen den Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögens "Abwasserbeseitigung" beschlossen.

 

Die Vorlage an das Landesverwaltungsamt - Kommunalaufsicht - erfolgte mit Schreiben vom 4. April 2018.

 

Gemäß § 83 Abs. 3 KSVG sind im Zuge der Finanzierung vor einer Kreditaufnahme vorrangig ggf. vorhandene Finanzierungsmittel einzusetzen. Diesbezüglich wurde zur Verringerung der Kreditaufnahme für Investitionen vom Sondervermögen „Abwasserbeseitigung“ im Wirtschaftplan 2018 bereits 1 Mio. EUR aus der freien Liquidität/den Umlaufmitteln zur Reduzierung der Darlehensaufnahme eingeplant. Somit standen lt. der Liquiditätsplanung 2018, die mit dem Wirtschaftsplan 2018 dem Landesverwaltungsamt vorzulegen war, Stand April 2018 noch freie Umlaufmittel in Höhe von rd. 1,9 Millionen EUR zur Verfügung.

 

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens für den Wirtschaftsplan 2018 wurde vom Landesverwaltungsamt angefragt, ob  Seitens des Sondervermögens Bedenken bestehen,  zusätzlich noch 1 Mio. EUR zur Kreditentlastung aus den Umlaufmittel zu entnehmen und somit die Kreditaufnahme für Investitionen von geplanten 5.442.230 EUR auf 4.442.230 EUR zu reduzieren.

 

Nach Überprüfung der Angelegenheit wurde dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt, dass gegen diese Verfahrensweise keine Bedenken bestehen.

 

Mit  Schreiben vom 13. Juni 2018, AZ. 1.2-02/110,  hat das Landesverwaltungsamt den  Wirtschaftsplan 2018 des  SV“A“ genehmigt und die vorgesehene  Kreditaufnahme von  5.442.230 EUR, wie beschrieben um 1 Mio. EUR auf  4.442.230 EUR reduziert.

 

Um den Wirtschaftsplan 2018 trotz der reduzierten Kreditgenehmigung in Kraft setzen zu können, ist ein Beitrittsbeschluss des Stadtrates erforderlich.

     

Von Seiten der Verwaltung des Sondervermögen „Abwasserbeseitigung“ wird daher vorgeschlagen, zur Kompensation der Verringerung der Kreditaufnahme für Investitionen um eine Million EUR, diesen Betrag aus der laufenden Liquidität/aus den Umlaufmitteln zu entnehmen.

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