Informationsvorlage - 2018/510
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf einer Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Information
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22.08.2018
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Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland bis 2020 zu 20 Prozent durch Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien abzudecken und danach weiter auszubauen.
Durch die EEG-Novellierung 2017 können nun auch die Agrarflächen mit PV-Anlagen bestückt werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr hat einen Entwurf einer Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen vorgelegt und darin die Angebotskulisse durch den Ausschluss von Gebieten des Natur- und Landschaftsschutzes einerseits und von Vorranggebieten für die Landwirtschaft andererseits von (potenziell möglich) 57.000 ha auf rund 8.500 ha eingeschränkt.
Dennoch befinden sich auch einige Angebotsflächen im Stadtgebiet von Völklingen.
Die Verordnung und eine Karte mit der vorgesehenen Flächenkulisse können im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:
https://www.saarland.de/108323.htm
Dort klickt man unter "Externe Anhörung" den Link "Dokumente" an.
Zugang findet man unter der Eingabe
des Benutzernamens: pv
und des Passwortes: agrarflaechen
Diese Angebotsflächen sind im Falle des grundsätzlichen Einvernehmens durch die Stadt im Einzelfall einer eingehenden Prüfung auf die Erteilung von Baurecht zu untersuchen. Wenn die Errichtung von PV-Anlagen auf diesen Flächen beantragt wird, muss also zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel dazu der Flächennutzungsplan geändert werden. Dadurch ist die kommunale Planungshoheit gewährleistet.
