Beschlussvorlage - 2018/509

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Vorhaben wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass keine belasteten Erdmassen eingebaut werden und die Anlieferung ausschließlich außerhalb von Ortsdurchfahrten erfolgt. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird hergestellt.

 

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Sachverhalt

Das Oberbergamt des Saarlandes hat der Stadt Völklingen mitgeteilt, dass die RAG AG, vertreten durch die RAG Montan Immobilien GmbH (RAG MI), die Aufbereitung und den Einbau von Abbruchmassen auf dem Gelände der ehemaligen Bergehalde Ludweiler beantragt hat.

Gem. § 10 Abs. 5 BImSchG in Verbindung mit § 11 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert am 08.12.2017 (BGBl. I S. 3882) wurde die Stadt Völklingen um ihre Stellungnahme zu dem Vorhaben sowie um Herstellen des Einvernehmens gem. § 36 BauGB gebeten.

Bei den aufzubereitenden Abbruchmaterialien handelt es sich um Massen, die im Zuge des Rückbaus des ehemaligen Verwaltungsgebäudes "Blauer Bock" derzeit auf dem Gelände der ehemaligen Tagesanlage Luisenthal gelagert sind - ca. 3.000 m³ Betonplatten, Stützen und Riegel. Diese sollen mit Tiefladern auf der Bergehalde Ludweiler angeliefert werden und im Bereich des Kontrollpunktes (Eingangskontrolle durch Personal) abgelagert werden.

Die Aufbereitung der Massen erfolgt in einem ersten Schritt durch Zerkleinern der Elemente, im zweiten Schritt erfolgt das Brechen in einer mobilen Brecheranlage zur Gewinnung eines einbaufähigen Schottermaterials. Es ist vorgesehen, dass der Brecher 3-5 Stunden pro Tag im Einsatz ist.

Das Schottermaterial wird nachfolgend mit Lkw auf die zum Aufbau beabsichtigten Flächen transportiert. Hierbei handelt es sich um die Rampe im Bereich der alten Zufahrt, die neue Zufahrt zum Ablagerungsbereich samt Wendehammer sowie eine Baustraße - also Flächen, die sich allesamt auf der Ostflanke der Bergehalde befinden. Der Einbau der Massen erfolgt durch einen Hydraulikbagger, die Verdichtung durch entsprechende Walzenzüge. Nachfolgend ist eine Asphaltierung von Rampe und Zufahrt vorgesehen.

Durch die Maßnahmen entstehen Geräuschemissionen, die sich auf die "normalen Tageszeiten" zwischen 7.00 Uhr und 17.00 Uhr beschränken sollen. Von erheblichen Auswirkungen auf die benachbarten Wohnbebauungen wird nicht ausgegangen. Die Anlage zur Aufbereitung soll sich am lokalen Tiefpunkt des Geländes befinden. Eine ungehinderte Schallausbreitung ist damit nicht möglich.

 

Die Verwaltung hat die RAG Montan Immobilien GmbH eingeladen, in der Sitzung über das geplante Vorhaben zu informieren.

 

Einschätzung durch den Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung

Lärmimmissionen

Die Anlieferung, Ablagerung und Aufbereitung der angelieferten Massen soll auf der Ostflanke der Bergehalde, also auf der den Bewohnern des Ortsteils Ludweiler abgewandten Seite erfolgen. Dadurch ist nicht mit Beeinträchtigungen durch Lärmimmissionen für die Bewohner Ludweilers zu rechnen.

Verkehrsbelastungen

Die Anlieferung der angelieferten Massen erfolgt über die Landstraßen L I.O 163 und die L II.O 278. Somit ist kein zusätzlicher Verkehr durch die Ortsdurchfahren von Ludweiler, Geislautern und Wehrden zu erwarten.

Beeinträchtigungen der Umwelt

Lt. Betreiber sollen Betongemische ohne gefährliche Stoffe auf die Bergehalde geliefert werden.

Im Hinblick auf die Aufsalzung der beiden Ludweiler Trinkwasserbrunnen durch Sickerwässer der Bergehalde Ludweiler sind Auflagen und Kontrollen von unabhängiger Seite erforderlich!

 

Fazit

Die Verwaltung empfiehlt, dem Vorhaben unter der Maßgabe zuzustimmen, dass keine belasteten Erdmassen eingebaut werden und die Anlieferung ausschließlich außerhalb von Ortsdurchfahrten erfolgt.

 

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