Informationsvorlage - 2018/508

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Eigentümer des Anwesens des kurdischen Kulturvereins in der Püttlinger Straße hat in einem Gespräch mit dem Fachdienst Stadtplanung und -entwicklung erklärt, dass man die Pläne, an diesem Standort ein kurdisches Kulturzentrum errichten zu wollen, nicht mehr weiter verfolge.

Mit Datum vom 02.07.2018 wurde bei der UBA ein Bauantrag zur Nutzungsänderung der Lagerräume des ehemaligen Dachdeckerbetriebs in ein Café und einen Friseursalon eingereicht. 

Die geplanten Nutzungen entsprechen dem Gebietscharakter des Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 BauNVO und können daher aus Sicht des Fachdienstes Stadtplanung und -entwicklung verwirklicht werden.

 

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