Beschlussvorlage - 2018/481
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirkes mit der Gemeinde Großrosseln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Steuerungsunterstützung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.06.2018
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Beschlussentwurf
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Bildung eines einheitlichen Standesamtsbezirks und die Übertragung der Aufgaben des Standesamts zwischen der Stadt Völklingen und der Gemeinde Großrosseln wird zugestimmt und die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, die Zusammenlegung der Standesämter zum 1. Oktober 2018 umzusetzen.
Sachverhalt
Die Zusammenlegung der beiden Standesämter Großrosseln und Völklingen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit war von Beginn der Gespräche über mögliche Handlungsfelder ein Thema. Diese Gespräche haben sich nun konkretisiert und beide Verwaltungen können sich eine Zusammenlegung zum 1. Oktober 2018 vorstellen.
Zur Erledigung der Mehraufgaben wird ein Mitarbeiter (Vollzeit) der Gemeinde Großrosseln zur Stadt Völklingen abgeordnet. Der personelle Mehraufwand für die erweiterte Zuständigkeit beträgt 0,5 Stellen. Der darüber hinausgehende Stellenanteil wird für die bestehende Aufgaben des Standesamtes benötigt.
Zur Umsetzung ist die beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen
Die durch die Übernahme der Aufgaben entstehenden Kosten werden gemäß der Entschädigungsregelung des § 4 i.V.m. Anlage 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durch die Gemeinde Großrosseln abgedeckt.
Zur Abordnung eines Mitarbeiters erstattet die Stadt Völklingen an die Gemeinde Großrosseln die Personalaufwendungen des Mitarbeiters.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85 kB
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2
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(wie Dokument)
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40,8 kB
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