Beschlussvorlage - 2018/480

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Entwurf des Lärmaktionsplans, Stufe III wird zugestimmt und die Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet.

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Sachverhalt

Auf der Basis der am 25. Juni 2002 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind die Kommunen verpflichtet Lärmaktionspläne gemäß § 47e BImSchG zu erstellen. Die Stufe I der Lärmaktionsplanung (LAP) erfolgte für die Stadt Völklingen 2008 auf Grundlage einer landesweit durchgeführten Lärmkartierung. Diese Lärmkartierung wurde 2012 aktualisiert. Anhand der aktualisierten Lärmkartierung wurde 2017 die Lärmaktionsplanung Stufe II erarbeitet. Abgeleitet von den anhand der Verkehrsbelastungszahlen in der Lärmkartierung ermittelten "Hotspots" wurden dabei innerhalb des Stadtgebiets von Völklingen sechs Aktionsbereiche definiert, für die konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung der angrenzenden Wohnungen entwickelt wurden.Der Lärmaktionsplan Völklingen Stufe II wurde vom Stadtrat am 14.12.2017 beschlossen.

 

Bereits parallel dazu erfolgte im Dezember 2017 die dritte Runde der landesweiten strategischen Lärmkartierung, mit der wiederum die Aufnahmen von 2012 aktualisiert wurden unter Berücksichtigung eventueller neuer Straßen, in denen die Verkehrsbelastung zwischenzeitlich bestimmte Schwellenwerte überschritten hat. Im Ergebnis dieser erneuten Lärmkartierung sind für die Stadt Völklingen keine Straßen oder Straßenabschnitte neu zu berücksichtigen und die Lärmbetroffenheiten entlang der untersuchten Straßen ändern sich nur unwesentlich. Der nun vorliegende LAP Stufe III stellt daher keine Fortschreibung der Stufe II dar, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf die Erläuterung der Ergebnisse der 3. Runde der Lärmkartierung und auf die Darstellung des Standes der Umsetzung der in der Stufe II genannten Maßnahmen bzw. auf den Abgleich mit den im Verkehrsentwicklungsplan für die Aktionsbereiche vorgesehenen geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen. Eine Ergänzung des LAP Stufe II stellt die jetzt im LAP Stufe III vorgesehene Festsetzung sogenannter ruhiger Gebiete dar. "Ruhige Gebiete" (z.B. Erholungsgebiete) sind durch keinen oder nur geringen Lärm charakterisiert; Menschen, die diese Gebiete besuchen, profitieren davon hinsichtlich ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens. Innnerhalb der Stadt Völklingen werden im LAP Stufe III 11 Flächen für eine solche Ausweisung vorgeschlagen.


 

Mit der Erstellung des LAP Stufe III wurde das Büro GSB GbR, Bosen, unter der Federführung von Frau Prof. Dr, Giering, die bereits maßgeblich an den Aktionsplänen Stufe I und II beteiligt war, beauftragt. Auch wenn sich in der kurzen Zeit nach Verabschiedung der Stufe II noch nicht viel geändert hat, ist auch bei der Stufe III eine formale Betiligung der Öffentlichkeit vorgegeben. Nach erfolgter Zustimmung zum Entwurf durch den Stadtrat soll daher dieser auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und den relevanten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt werden. Nach der Sommerpause soll der Plan dann beschlossen und fristgerecht bis September 2018 der Europäischen Kommission bzw. den im Land zuständigen Stellen zugeleitet werden. Die mit Beschluss des LAP Stufe II eingegangene Verpflichtung des Stadtrates und damit der Verwaltung, auf die Umsetzung der darin enthaltenen kurz-, mittel- und langfristig umzusetzenden Maßnahmen zur Lärmminderung bzw. zur Lärmschutzvorsorge hinzuwirken, behält weiterhin ihre Gültigkeit. Eine umfassende Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Maßnahmen des LAP Stufe II und Stufe III ist in ca. 5 Jahren vorgesehen.

 

In  der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt wird ein Verterter /  eine Vertreterin des beauftragten Büros den LAP-Entwurf Stufe III erläutern.   

 

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Anlagen

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