Beschlussvorlage - 2018/416-001
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung einer Zentralen Vergabestelle (ZVS) - Ergänzende Erläuterungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.06.2018
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Sachverhalt
Die Vorlage stand schon zur Beratung im Hauptausschuss an. Sie wurde in einigen Passagen modifiziert. Zudem ist die Stelle mittlerweile bewertet worden (s. Beschlussentwurf).
Bei der Stadt Völklingen ist die Gründung einer Zentralen Vergabestelle (ZVS) erforderlich. Mit der Bildung dieser Organisationseinheit verfolgt die Stadt das Ziel, alle innerhalb der Stadtverwaltung durchzuführenden Vergaben dort zu bündeln und die Beschaffungsprozesse zu optimieren.
Die Bildung der ZVS geht auch einher mit den Anforderungen zur ausschließlich elektronischen Kommunikation in Vergabeverfahren bei EU-weiten Ausschreibungen („E-Vergabe“), die in naher Zukunft auch im unterschwelligen Vergabebereich gelten werden. Der Einsatz eines entsprechenden Vergabemanagementsystems ist nur dann sinnvoll möglich, wenn die Vergaben an einer zentralen Stelle nach einheitlichen Standards bearbeitet werden. Völklingen bedient sich eines Vergabemanagementsystems der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH, das der Zweckverband eGo-Saar auf der Basis einer europaweiten Ausschreibung für beteiligte Kommunen ausgewählt hat und das in einer Zentralen Vergabeplattform im Saarland mündet.
Mit der ZVS soll auch ein Beitrag zur Vorbeugung gegen Korruption sowie zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens geleistet werden. Weitere durch die Bündelung der Beschaffungsprozesse sich ergebende Vorteile sind:
- höhere vergaberechtliche Kompetenz,
- geringerer Schulungsaufwand,
- Fristüberwachung im Vertretungsfall (Urlaub, Krankheit),
- einheitliche Verträge, Standarts, Dokumentation,
- einheitliche Bieterdatei,
- Auswertungen, Controlling, Kennzahlen,
- Zügige Verfahrensabwicklung
Die organisatorische Zuordnung der Zentralen Vergabestelle erfolgt nach eingehender Prüfung mehrerer Varianten und der Abwägung der Rahmenbedingungen grundsätzlich als Stabsstelle direkt bei der Oberbürgermeisterin und wird auch im künftigen Organigramm dort ausgewiesen. Räumlich und mit Anteilen der beiden für die ZVS vorgesehenen Stellen (davon eine Stelle in erster Linie als Vertretung) erfolgt die Anbindung an den Fachdienst 45 – Bauverwaltung, Städtebauförderung.
Die ZVS soll wie folgt personalisiert werden:
1. Leiter/in der ZVS: Es handelt sich um eine zusätzliche Stelle, die zu 75 % Tätigkeiten der ZVS beinhaltet. Die restlichen 25 v. H. umfassen Tätigkeiten in einem bestehenden Sachgebiet des FD 45.
2. Sachbearbeiter/in, die/der den Leiter/in vertritt, den/die Leiter/in in seiner/ihrer Arbeit unterstützt und ein bestehendes Sachgebiet im Fachdienst 45 in modifizierter Form übernimmt (insoweit keine zusätzliche Stelle!).
Diese Konstellation wurde - siehe obigen Hinweis auf die eingehende Prüfung mehrerer Varianten unter Abwägung der Rahmenbedingungen - gewählt, da eine ausschließliche Ausweisung einer ZVS als reine Stabsstelle mit Leitung und zusätzlicher Stellvertretung für Völklinger Verhältnisse organisatorisch und finanziell nicht darstellbar ist. Die Möglichkeiten der Besetzung unter Nutzung von vorhandenem know how im FD 45 können in der Sitzung mündlich dargelegt werden. Die Stelle der Leitung ist mit BesGr A 12/ EG 11 mittlerweile bewertet. Der Personalrat hat dieser Bewertung noch nicht zugestimmt, da "der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 13.03.2018 den Punkt Gründung einer Vergabestelle von der Tagesordnung gestrichen hat". Zudem ist der Personalrat (weiterhin) der Meinung, "dass die Stelle des Leiters der Vergabestelle eine Stelle ist, die nur als Stabsstelle zu installieren ist und nicht zusätzlich einem Fachdienst zugeordnet ist." Dies wird von seiten der Verwaltungsleitung sowie der Fachbereiche 1 und 4 nicht so gesehen. Dem Personalrat wurde dies eingehend erläutert, auch unter Verweis auf die organisatorische Zuordnung der Frauenbeauftragten, die bei direkter Unterstellung beim Oberbürgermeister zu einem geringen Stellenanteil noch ein Sachgebiet beim FD 11 wahrnimmt.
Die ZVS stellt die Einhaltung der Vorschriften des Vergaberechts sowie der Ausschreibungs- und Vergabegrundsätze der Stadt Völklingen in allen Phasen des Vergabeverfahrens sicher. Sie wird für die Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung von europaweiten und nationalen Verfahren sowie von freihändigen Vergaben im formellen Verfahren zuständig sein. Die Abgrenzung der Zuständigkeiten von ZVS, Fachdienst und RPA stellt sich wie folgt dar:
FD = Fachdienst
ZVS = Zentrale Vergabestelle
RPA = Rechnungsprüfungsamt
Nr. |
Verfahrensschritt |
Zuständigkeit |
1 |
Erstellung des Leistungsverzeichnisses |
FD |
2 |
Prüfung des Leistungsverzeichnisses auf Plausibilität |
ZVS |
3 |
Vorschlagen des Bieterkreises in der erforderlichen Größenordnung |
FD |
4 |
Kalkulation der zu erwartenden Auftragshöhe zur Festlegung der Vergabeart |
FD |
5 |
Festlegung des Bieterkreises bei Beschränkten Ausschreibungen |
ZVS |
6 |
Festsetzung des Submissionstermins |
RPA |
7 |
Veröffentlichung der Ausschreibungen (öffentliche Ausschreibungen), Veranlassung/Ausführung der Bekanntmachungen bei öffentlichen Ausschreibungen, Durchführung von EU-weiten Ausschreibungen/ Teilnahmewettbewerb |
ZVS |
8 |
Erstellung der Verdingungsunterlagen und Bereitstellung auf der Vergabeplattform (öffentliche und beschränkte Ausschreibung) |
ZVS |
9 |
Fachtechnische Auskünfte gegenüber dem Bieter während der Bewerbungsfrist |
ZVS im Benehmen mit FD |
10 |
Änderung der Verdingungsunterlagen inkl. aller Vorbemerkungen wenn erforderlich (nach Bereitstellung durch Fachdienst) |
ZVS |
11 |
Durchführung des Submissionstermins durch Verhandlungsleiter(-in) und Schriftführer(-in) |
RPA |
12 |
Angebotserfassung und Prüfung der rechnerischen Richtigkeit der Angebote |
ZVS |
13 |
Erstellung von Preisspiegeln |
ZVS |
14 |
Dokumentation von Submissionen (Verdingungsverhandlung) |
RPA |
15 |
Ggf. Aufhebung von Ausschreibungen/Schriftverkehr mit Bietern (in Absprache mit Fachdienst) |
ZVS |
16 |
Bearbeitung von Vergabebeschwerden |
ZVS |
17 |
Abgabe der Angebote an die Fachdienststelle zur fachlich-technischen Prüfung |
ZVS |
18 |
Fachtechnische Prüfung der Angebote |
FD |
19 |
Erstellung des Vergabevorschlages und Vorlage an das Rechnungsprüfungsamt |
ZVS im Benehmen mit FD |
20 |
Prüfung der Vergabeunterlagen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und der „Dienstanweisung Rechnungsprüfungsamt“ |
ZVS |
21 |
Versenden der Vergabevorgänge an die Fachdienststelle, wenn dem Vergabevorschlag zugestimmt wird |
ZVS |
22 |
Erstellung der Beschlussvorlage für den zuständigen Ausschuss |
ZVS |
23 |
Erstellung des Auftragsschreibens |
ZVS |
24 |
Auftragsabwicklung und Überwachung |
FD |
25 |
Fachtechnische Prüfung |
FD |
26 |
Preisverhandlung von Nachträgen inkl. Plausibilitätskontrolle |
ZVS |
27 |
Plausibilitätskontrolle von Nachträgen in Hinsicht auf Preiskonformität; Übereinstimmung mit der Verdingungsordnung und dem Vergabehandbuch, gemäß den geltenden Wertgrenzenregelungen |
ZVS |
28 |
Ggf. Erstellung der Beschlussvorlage der Nachträge für den zuständigen Ausschuss |
ZVS |
29 |
Erstellung des Nachtragsauftragsschreibens |
ZVS |
30 |
Abrechnung/Prüfung der Schlussrechnung |
FD/RPA |
31 |
Weiterentwicklung und Pflege gesamtstädtischer Vergaberichtlinien inkl. eines einheitlichen Formularwesens für die Bereiche VOB, VOL und VOF |
ZVS |
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
