Beschlussvorlage - 2018/449

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Der vorgelegten Vorentwurfsplanung für den "Bereich Poststraße" als Teil des Rahmenplans "Umfeldgestaltung Versöhnungskirche" wird zugestimmt. Es wird weiter zugestimmt, dass für die Teilmaßnahme "Freifläche Poststraße" eine weiterführende Entwurfsplanung als Grundlage eines Förderantrags im Rahmen von Soziale Stadt erarbeitet wird.  

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Sachverhalt

 

  Die "Umfeldgestaltung Versöhnungskirche" beinhaltet die gesamte der Kirche und den kirchlichen Anlagen zugeordnete Fläche zwischen der Moltkestraße und der Poststraße. 2013/2014 wurde für diesen Bereich vor dem Hintergrund des  Städtebauförderungsprogramms Stadtumbau West bereits eine erste Rahmenplanung erarbeitet. Darin wurden unterschiedlich nutzbare und gestaltbare Teilbereiche definiert: der Bereich Moltkestraße, der Bereich des ehemaligen Pfarrgartens
nördlich der Kirche, der Bereich des jetzigen Pfarrhauses mit Garten südlich des Kirchengebäudes, der Bereich direkt um die Kirche sowie der Bereich Poststraße, der sich durch eine nach dem Rahmenplan zentral auf das Kirchengebäude führende Erschließungsachse nochmals in einen südlichen Teilbereich mit dem bestehenden Spielplatz (im Folgenden: "Spielplatz Poststraße") und einen nördlichen Teilbereich "ehemaliges Martin-Luther-Haus" (im Folgenden: "Freifläche Poststraße") aufteilt.

Mit finanzieller Unterstützung noch durch "Stadtumbau West" wurde im  Februar 2016 der "Platz der Versöhnung" im Bereich Moltkestraße fertig gestellt. In Abstimmung mit dem Fördermittelgeber wurde zwischenzeitlich die weitere Gestaltung des Umfeldes der Versöhnungkirche aufgrund der funktionalen Verflechtungen und der potentiellen Impulskraft für das Quartier der Nördlichen Innenstadt in das Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt" übertragen. Nachdem über Soziale Stadt (in Zusammenarbeit mit BIWAQ - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier) im Bereich nördlich der Versöhnungskirche ein interkultureller Nachbarschaftsgarten eingerichtet und in Betrieb genommen worden ist, und da für eine mögliche Teilnutzung des Pfarrgartens am jetzigen Pfarrhaus die weitere Entwicklung des Nachbarschagftsgartens abgewartet wird, verbleiben die zwei zusammenhängenden Bereiche "Platz um die Versöhnungskirche" und der "Bereich Poststraße" als nächste Einzelmaßnahmen der Sozialen Stadt. Da wiederum die Neugestaltung des "Platzes um die Versöhnungskirche" unter dem Vorbehalt einer finanziellen Beteiligung der Versöhnungskirchengemeinde steht und diese zur Zeit nicht darstellbar ist, soll zunächst die Teilmaßnahme zur Neugestaltung des "Bereichs Poststraße" in Angriff gemnommen werden (s. Anlage: Übersichtsplan).

Noch im Vorfeld konkreter Planungsüberlegungen für diesen Bereich fand im September 2017 eine erste Bürgerversammlung statt, auf der es vor allem um die Abfrage und die Diskussion von Bedarfen, Nutzungsansprüchen und Gestaltungsvorstellungen auf Seiten der Bürger gehen sollte. In den Äußerungen der Bürger standen dabei Befürchtungen hinsichtlich eines Missbrauchs neuer Aufenthaltsflächen verbunden mit Lärmstörungen im Vordergrund (s. Anlage: Aktennotiz 1. Bürgerversammlung). Um dennoch für das Quartier potentiell gewinnbringende Nutzungsmöglichkeiten der Flächen zu entwickeln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der auf der Bürgerversammlung geäußerten Bedenken, gab es im Dezember 2017 ein weiteres Treffen mit den im Quartier tätigen Trägern sozialer Einrichtungen und im Januar 2018 mit den bei der Stadt relevanten Fachdiensten. Darüber hinaus wurden die Planungsüberlegungen auch in den Sitzungen des Stadtteilforums Nördliche Innenstadt diskutiert.

 Auf Grundlage dieser Beteiligungsrunden wurde von dem mit der Planung beauftragten Büro HDK DUTT & KIST GmbH ein neuer Vorentwurf zusammenhängend für die Teilflächen "Freifläche Poststraße" und "Spielplatz Poststraße" erarbeitet. Dieser Vorentwurf wurde in einer 2. Bürgerversammlung am 28.02.2018 den interessierten Quatrtiersbewohnern vorgestellt, wo er auch auf grundsätzliche Zustimmung stieß (s. Anlage: Aktennotiz 2. Bürgerversammlung).

Der Vorentwurfsplanung wurde zwischenzeitlich auch vom Fördermittelgeber her aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zugestimmt.

Der Vorentwurf für den Gesamtbereich Poststraße sieht nun folgendes vor (s. Anlage: Übersichtsplan): In Aufnahme der mittig auf das Gebäude der Versöhnungskirche ausgerichteten Zugangsachse ergibt sich eine Teilung des Bereichs in einen nördlichen Teilberecih ("Freifläche Poststraße", ca. 1.700 m² groß) und eine südlichen Teilbereich ("Spielplatz Poststraße", ca.1.250 m² groß). Auf der Abrissfläche des ehemaligen Martin-Luther-Hauses soll eine mit Schotterrasen befestigte Veranstaltungsfläche (Multifunktionsfläche) angelegt werden. Um die Fläche herum werden unter Aufnahme wichtiger Wegebeziehungen befestigte Gehwegbereiche angelegt an denen wiederum einzelne Sitzgelegenheiten sowie ein mit einer Pergola überdachter größerer Sitzbereich angeboten werden. Während um den größeren Sitzbereich eine mit Bäumen bestandene Grünfläche angelegt werden soll, sollen die sonstigen Flächen mit Rasentrapezelementen eingefasst werden. Vorgesehen ist die Ausstattung der Veranstaltungsfläche mit Strom- und Wasseranschluss sowie eine großzügige Beleuchtung aller Flächen.

Südlich der zentralen Zugangsachse soll der bestehende Spielplatz komplett erneuert werden und in seinen Abmessungen den nach dem Rahmenplan vorgesehenen Flächenzuschnitten angepasst werden. Daneben werden die bestehenden Parkplätze in  der bisherigen Anzahl neu angeordnet werden.

In den Sitzungen des Ortsrates und des SU-Ausschusses wird die Planung durch Vertreter des beauftragten Büros erläutert werden.

Mit der Zustimmung zu der Vorentwurfsplanung ist auch die Entscheidung verbunden, dass die Option einer Bebauung in Anbindung an das Gebäude Poststraße 54 nicht mehr aufrecht erhalten wird.

 

Als erste Teilmaßnahme innerhalb des "Bereichs Poststraße" soll der Teilbereich "Freifläche Poststraße" umgesetzt werden (s. Anlage: Ausschnitt "Freifläche Poststraße"). Im Rahmen des Programms Soziale Stadt wurden zur Realisierung dieses Teilabschnitts auch bereits entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt. Zur Erlangung eines konkret auf diese Maßnahme bezogenen Förderbescheids ist als nächster Schritt die Ausarbeitung eines Entwurfs als Grundlage der sogenannten HU-Bau vorgesehen, die dann wiederum als Förderantrag beim zuständigen Ministerium für Inneres, Bauen und Sport zur Püfung eingereicht werden wird. Erst nach Eingang des Förderbescheids wird dann die Ausführungsplanung  erstellt als Vorbereitung der Ausschreibung.

Bei der Teilmaßnahme "Freifläche Poststraße" werden in den Randbereichen auch Grundstücksteilflächen in Anspruch genommen, die im Eigentum der Versöhnungskirchengemeinde sind. Über den Abschluss von Gestattungsverträgen bzw. über die ohnehin anstehende Anpassung bestehender Verträge zwischen Stadt und Kirchengemeinde soll diesbezüglich eine förderungsrechtlich sichere Grundlage für den Neuausbau geschaffen werden.   

 

   

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

  Die im Rahmen des Vorentwurfs angestellte, noch grobe Kostenschätzung geht für die Teilmaßnahme "Freifläche Poststraße" von Gesamtkosten (Baukosten und Baunebenkosten, Planungshonorare) von insgesamt ca. 570.000 € brutto aus. Eine entsprechende Summe ist im sogenannten Verfügungsrahmen "Soziale Stadt Nördliche Innenstadt" bereits eingestellt, d.h. aus Zuteilungen der vergangenen Jahre steht diese Summe hinsichtlich der Gesamtkosten dieser Einzelmaßnahme zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 66,66 %, d.h. 2/3 der Gesamtkosten übernehmen Bund und Land, 1/3 verbelibt als Eigenanteil bei der Stadt. Im aktuellen Haushaltsplan sind entsprechende Mittel eingestellt. Genauere Angaben zu den Kosten können erst nach Erarbeitung des Entwurfes gegeben werden, im Rahmen dessen eine konkrete Kostenberechnung erfolgt.

 

Für die Teilmaßnahme "Spielplatz Poststraße" werden die Kosten auf Grundlage des Vorentwurfs grob auf ca. 380.000 € brutto Gesamtkosten geschätzt. Zur Finanzierung dieser Maßnahme müssen bezogenen auf das Programmjahr 2018 noch entsprechende Mittel beim Ministerium beantragt werden; die entsprechenden Eigenmittel sind zur Aufnahme in den städtischen Haushalt vorgesehen. Nach erhoffter Zuteilung im Herbst 2018 kann auch diese Teilmaßnahme weiterbearbeitet werden und der Förderantrag gestellt werden, so dass möglichst noch im Laufe des Jahres 2019 auch in diesem Teilbereich mit der Umsetzung begonnen werden kann.  

 

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Anlagen

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