Beschlussvorlage - 2018/435

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Forstwirtschaftsplan 2018 wird genehmigt.

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Sachverhalt

 

Gem. § 31 Abs. 1 und 3 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) vom 26. Oktober 1977, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 05. April 2006 (Amtsbl. S. 726), legt der Fachdienst 44 den erarbeiteten Forstwirtschaftsplan dem Stadtrat zur Beratung und zum Beschluss vor.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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