Beschlussvorlage - 2018/451
Grunddaten
- Betreff:
-
Resolution des Rates der Stadt Völklingen zum erhalt der Unteren Bauaufsichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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26.04.2018
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Beschlussentwurf
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Der Rat der Stadt Völklingen hat sich ausführlich mit der Thematik beschäftigt und ist zu der Auffassung gelangt, dass die Beibehaltung der derzeitigen Regelung den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern weitaus mehr entspricht.
Er lehnt daher die Reformpläne zur Reduzierung und Zusammenfassung der Unteren Bauaufsichten ab und spricht sich für den Erhalt der Unteren Bauaufsicht in der Stadt Völklingen aus.
Sachverhalt
Derzeit gibt es Planungen im Ministerium des Innern, Bauen und Sport , im Zuge der Kommunalreform die Anzahl der Unteren Bauaufsichten von derzeit 12 auf 6 Behörden zu reduzieren. Diese Reformpläne werden vom Landkreistag unterstützt und würden insbesondere die Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern betreffen, denen gemäß § 58 Absatz 2 LBO die Aufgaben der Unteren Bauaufsichten übertragen wurde. Im Gegensatz dazu vertritt der Rat der Stadt Völklingen die Auffassung, dass eine Reduzierung der Bauaufsichtsbehörden nur Nachteile für die Stadt Völklingen nach sich ziehen würde.
Folgende Argumente sprechen gegen die Verlagerung und für den Erhalt der Unteren Bauaufsicht (UBA) in Völklingen:
1. Eine Verlagerung der UBA nach Saarbrücken würde keine Doppelstruktur beseitigen, sondern eine gutfunktionierende Fachbehörde mit Servicequalität und Bürgernähe in Völklingen abschaffen.
Durch die Verlagerung nach Saarbrücken würde der Aufgabenumfang der UBA des Regionalverbandes um rund 18.000 Haushalte sowie zusätzlich gewerbliche Bauten ansteigen, was letztendich nicht zu Einsparungen führen würde.
Die UBA ist erste Anlaufsstelle für Bauherren, Architekten und Gewerbetreibende, welche von der kompetenten Bauberatung durch die Mitarbeiter der UBA profitieren. Diese können durch die Ortsnähe so auch den städtischen Gremien und bei Vor-Ort-Terminen jederzeit zur Verfügung stehen. Ebenso können den Beschwerden der Bevölkerung zeitnahe nachgegangen und damit oft genug größerer Schaden verhindert werden. Nach dem Wegfall der UBA in Völklingen könnte definitiv nicht mehr derart zielgruppenorientiert und damit effizient gearbeitet werden. Ein großes Stück Bürgernähe würde verloren gehen.
2. Die UBA in Völklingen ist in Verbindung mit dem Fachdienst Stadtplanung wichtig für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ergeben sich viele positive Aspekte für Bauherren und Investoren (hohe Planungssicherheit durch kurzfristige Bauberatung in Verbindung mit den Fachdiensten im Rathaus). Bei einer Verlagerung wäre auch ein schnelles Eingreifen beispielsweise bei Missständen oder Gefahren vor Ort nicht mehr möglich. Von einer Vereinfachung und Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens durch die Konzentration in Saarbrücken kann von daher keine Rede sein.
3. Eine Verlagerung der UBA zum Regionalverband bedeutet hohen Organisations- und Kostenaufwand.
Für den Erhalt der UBA in Völklingen spricht auch das umfangreiche städtische Bauarchiv, welches bis ins 20. Jahrhundert mit Bauakten zurückgeht. Eine Änderung des Standortes würde hohen organisatorischen Aufwand und damit verbunden hohe Kosten bedeuten. Die städtischen Fachdienste können bei berechtigtem Interesse unmittelbar Auskunft aus dem Archiv erhalten. Dieser Synergieeffekt wäre bei einer Verlagerung nach Saarbrücken nicht ohne Weiteres möglich.
4. Für den Erhalt der UBA in Völklingen spricht eine gezielte Steuerungsmöglichkeit.
Dies ist beispielsweise der Fall bei Nutzungsänderungen von Wohngebäuden (Stichwort „Schrott-Immobilie“) oder unzulässiger fragwürdiger Nutzungsänderung (Stichwort „Glückspiel oder Rotlicht“). Ohne die Verzahnung mit den städtischen Fachdiensten kann im Nachhinein nur mit hohem bürokratischen Aufwand eingegriffen werden oder auch gar nicht mehr, weil zuviel Zeit verstrichen ist.
