Beschlussvorlage - 2018/434-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Entsorgungszweckverband Völklingen (EZV) wird ab 01. Januar 2020 die Aufgabe "Annahme des Grünschnittes von privaten Völklinger BürgerInnen im Rahmen der Wertstofferfassung gemäß § 2 Abs. 2 der Satzung des Entsorgungs-zweckverbandes Völklingen vom 12. Dezember 2003 in der derzeit gültigen Fassung" übertragen.

 

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Sachverhalt

Zur Umsetzung des Grünschnittkonzeptes des Saarlandes müssen die Grünschnittmengen je nach Herkunft separat erfasst werden. Hierbei sind die privaten Anliefermengen von Völklinger BürgerInnen, die gewerblichen sowie die kommunalen Mengen getrennt zu erfassen. Die privaten Mengen müssen spätestens ab 01. Januar 2020 dem Entsorgungsverband Saar (EVS) angedient werden.

Auf Grund der sehr engen Platzverhältnisse auf der Kompostierungsanlage in Völklingen Fürstenhausen ist eine getrennte Erfassung von privaten, gewerblichen und kommunalen Mengen dort nicht möglich.

Es wird daher vorgeschlagen die Annahme des Grünschnittes von privaten Völklinger BürgerInnen auf den EZV zu übertragen.

Bei Bedarf können in der Sitzung weitere Erläuterungen gegeben werden.

 

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