Beschlussvorlage - 2018/406
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von Konsolidierungshilfen aus dem "Kommunalen Entlastungsfonds (KELF)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.03.2018
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Beschlussentwurf
Es wird beschlossen, für das Jahr 2018 Mittel nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen "Kommunaler Entlastungsfonds" ab dem Jahr 2015 (KELFG 2015) zu beantragen.
Im Bewilligungsfalle werden diese Mittel ausschließlich zur Tilgung von Krediten verwandt.
Sachverhalt
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 vom 13. Oktober 2015 (KELFG 2015) stellt das Saarland auch in 2018 wieder einen Betrag in Höhe von 17 Mio. € zur Verfügung, welcher nach bestimmten Kriterien verteilt wird. Die Mittel sollen die Kommunen bei der Konsolidierung ihrer Haushalte unterstützen und zu einer kontinuierlichen strukturellen Verringerung des Defizits mit dem Ziel des zahlungsbezogenen Haushaltsausgleichs im Jahr 2024 beitragen.
Nach den Bestimmungen des KELFG 2015 erhalten die Kommunen Konsolidierungshilfen nur dann, wenn sie ihr strukturelles zahlungsbezogenes Defizit des Jahres 2014 in den Jahren 2015 und 2016 um jeweils 10% oder um insgesamt 20% und in den Jahren von 2017 bis 2024 um jährlich 10% zurückführen. Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2018, welcher derzeit bei der Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorliegt, wird diese Bedingung für 2018 erfüllt.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Stadtrat einen Beschluss dahingehend fasst, dass KELF-Mittel beantragt werden und dass diese lediglich zur Schuldenreduzierung, also der Tilgung von Krediten, verwandt werden.
Nachdem Völklingen bereits für 2014 Mittel aus dem KELFG 2014 in Höhe von rd. 470.000,00 € erhalten hat, beliefen sich diese Zuwendungen nach dem KELFG 2015 für 2015 auf rd. 1.693.000 €, für 2016 auf rd. 1.327.000 € und für 2017 auf rd. 1.468.000 €.
Auch für 2018 wird mit KELF-Mitteln in Höhe von rd. 1.300.000,00 € gerechnet.
Der Antrag muss bis spätestens 31. Juli 2018 gestellt werden.
Nähere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
