Beschlussvorlage - 2018/399
Grunddaten
- Betreff:
-
Nahverkehrsplan für die Stadt Völklingen, hier: abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Stadtplanung und -entwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Unterausschuss Völklinger ÖPNV
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.03.2018
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Sachverhalt
Die Stadt Völklingen ist seit dem 1.1.2017 Aufgabenträgerin für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ihrem Stadtgebiet. Der öffentliche Personennahverkehr ist dabei eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsfürsorge, die die Sicherstellung einer grundlegenen Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen zum Inhalt hat. Nach § 11 des ebenfalls zum 1.1.2017 in neuer Fassung in Kraft getretenen Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) haben die jeweiligen Aufgabenträger für ihr Gebiet einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen, in dem die Anforderungen im öffentlichen Interesse an den Leistungsumfang und an die Qualität des ÖPNV festgelegt werden. Der NVP ist das zentrale Planungs- und Ordnungsinstrument für den straßengebundenen ÖPNV in Völklingen für die nächsten Jahre; er sollte in einem ca. 5-Jahresrythmus überprüft und fortgeschrieben werden.
Ein solcher NVP für die Stadt Völklingen liegt nun vor. Mit der Erarbeitung war die BPV Consult GmbH mit Sitz in Koblenz beauftragt.
Die Erarbeitung des NVP erfolgte parallel zur Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplans Völklingen (VEP). Während der VEP im Ergebnis ein umfassendes Leitbild für die Entwicklung des gesamten städtischen Verkehrs unter Einbeziehung aller Verkehrsarten und über einen längeren Zeitraum (ca. 15 Jahre) vorgibt, konzentriert sich der NVP auf die Herleitung und Festlegung von Umfang und Qualität des Angebotes im Buslininenverkehr (inkl. lininenverkehrsähnlichen Angebote) sowie auf die unmittelbaren Schnittstellen zwischen dem ÖPNV und anderen Verkehrsträgern mit Blick auf kommende Genehmigungs- bzw. Vertragslaufzeiten für den Betrieb des Busverkehrs.
Aufbauend auf einer umfassenden Bestandsaufnahme und -analyse entwickelt der NVP unter Berücksichtigung von übergeordneteten Zielsetzungen und kommunalpolitischen Zielen ein spezifisches Anforderungsprofil an den ÖPNV in Völklingen. Aus einer darauf bezogenen Mängelanalyse heraus werden schließlich konkrete Maßnahmen, eingebunden in ein Maßnahmenkonzept, benannt.
Mit Beschluss des vorliegenden NVP trifft der Aufgabenträger eine Reihe von Festlegungen (insgesamt 27 an der Zahl) bezogen auf das Anforderungsprofil und auf das Maßnahmenkonzept, die durch diesen Beschluss eine stadtinterne Verbindlichkeit erlangen. Diese Festlegungen betreffen u.a. "ÖPNV und Daseinsfürsorge", "Barrierefreiheit im ÖPNV", "Definition der Netzhierachie", "Verknüpfungs- und Umsteigepunkte", "Erschließungsstandards/Bedienungsstandards", "Qualitätsstandards", "Haltestellenstandards", "Fahrzeugstandards", "Personalstandards", "Anforderungen an die Umweltqualität", "Standards zu Information, Kommunikation, Vertrieb", "Tariftreue und Sozialstandards", Linienbündelung und Linienzuzordnung" oder "Direktvergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags". Eine Festlegung beinhaltet verschiedene Prüfaufträge, die im Nachgang zum NVP noch zu bearbeiten sind, um das weitere Vorgehen in diesen jeweiligen Punkten beschlussfähig klären zu können.
Die Erarbeitung des NVP erfolgte unter Betreiligung der relevanten Fachdienste der Verwaltung, der Völklinger Verkehrsbetriebe und der Verkehrsunternehmen, die konzessionierte ÖPNV-Leistungen innerhalb der Stadt Völklingen erbringen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurde der Entwurf des NVP in der Zeit vom 23.03.2017 bis zum 21.04.2017 zu jedermanns Einsicht ausgelegt und zusätzlich auf der Homepage der Stadt zum Download bereitgestellt. Von Seiten der Bürger wurden keine Anregungen abgegeben. Zeitlich parallel zu dieser Auslegung erfolgte eine schriftliche Beteiligung der möglicherweise durch den NVP betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Nachbarkommunen und des Zweckverbands öffentlicher Personennahverkehr auf dem Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken als bisheriger Aufgabenträger. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind, versehen mit entsprechenden Kommentaren, im Anhang zum NVP dokumentiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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