Beschlussvorlage - 2018/389
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlegung eines Grabfeldes für muslimische Bestattungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltung öffentliche Einrichtungen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Anhörung
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08.03.2018
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Erledigt
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Ausschuss Stadtentwicklung und Umwelt
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.03.2018
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 15.11.2017 beantragte der Integrationsbeirat der Stadt Völklingen die Errichtung eines muslimischen Grabfeldes auf dem Waldfriedhof in Völklingen.
In diesem Antrag wurden folgende Punkte aufgeführt:
1. Der/die Bestattete wird nicht mit einem Sarg sondern nur in dem eingewickelten Leichentuch beerdigt
2. Der/die Bestattete wird in Blickrichtung Mekka beerdigt. Dies bedeutet, dass der/die Bestattete auf seine rechte
Seite gelegt wird und mit dem Gesicht Richtung Mekka gewendet ist
3. Der Grabstein soll vorzugsweise auf der Kopfseite, kann aber auch aus islamischer Sicht am Fußen-de angebracht
werden.
4. Die Bereitstellung und Nutzung des Wasch- und Kühlraumes des Waldfriedhofs (falls die Leiche nicht andernorts
gewaschen und gelagert werden konnte) wird beantragt.
Zu den einzelnen Punkten ergeht seitens der Verwaltung folgende Stellungnahme:
zu 1:
Gem. § 3 der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen ist für eine Erdbestattung kennzeichnend, dass der Leichnam in einem Sarg der Erde übergeben wird. Die Erdbestattung ist vollzogen, sobald der Sarg vollständig in die Erde versenkt ist und mit Erde zugeschüttet wurde.
Das Saarländische Bestattungsgesetz erlaubt zwar in § 34 Abs.1 eine Entbindung von der Sargpflicht für diejenigen, deren religiöse Glaubensüberzeugung eine Sargbestattung nicht erlaubt, jedoch zeigen Bestattungen von Angehörigen der muslimischen Glaubensüberzeugung in anderen Städten und Gemeinden mit Sargpflicht auf, dass eine Bestattung im Sarg auch möglich ist.
Von daher wird diesbezüglich keine Änderung der hiesigen Friedhofssatzung als für erforderlich erachtet.
zu 2:
Bedingt durch die stetig zunehmende Anzahl von Urnen- gegenüber Erdbestattungen sind auch auf dem Waldfriedhof Umplanungen von Grabfeldern erforderlich geworden.
So sind zum Beispiel im Feld 12 auch auf weitergehende Sicht Reihen frei, die die Anlage von ca. 60 Wahl-/Tiefgräbern/Reihe ermöglichen. Eine Ausrichtung der Leichname nach den Vorgaben des Integrationsbeirates ist hierbei möglich.
zu 3:
In einer Grabreihe besteht in der Regel die Möglichkeit, rechts und links des Weges Beilegungen durchzuführen.
Da jedoch die Leichname in beiden Reihen in Blickrichtung Mekka ausgerichtet sein müssen, muß der Leichnam auf der linken Seite mit den Füßen zum Hauptweg und der Leichnam auf der rechten Seite mit dem Kopf zum Hauptweg ausgerichtet sein.
Gem. § 21 der hiesigen Friedhofssatzung muss ein Grabstein so aufgestellt werden, dass die Rückseite mit dem Grabende abschließt. Da lt. Antrag des Integrationsbeirates aus islamischer Sicht der Grabstein auch am Fußende angebracht werden kann, was bei jedem Leichnam, der rechts vom Hauptweg bestattet wurde, der Fall ist, steht auch diesem Punkt seitens der Verwaltung nichts entgegen.
zu 4:
Die Stadt Völklingen bietet auf dem Waldfriedhof in Völklingen sowohl Kühlzellen als auch einen Sezierraum an, der für die Waschung des Leichnams in Anspruch genommen werden kann.
Die jeweilige Gebühr für die Inanspruchname ist im Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen unter Punkt X Benutzung der Baulichkeiten festgelegt. Von daher kann auch dem unter Punkt 4 beantragten Anliegen des Integrationsbeirates zugestimmt werden.
Es wird von daher folgende Verfahrensweise vorgeschlagen:
Die Stadt Völklingen stellt auf dem Waldfriedhof- Stadtmitte eine Örtlichkeit zur Verfügung, in der Bestattungen möglich sind, die der religiösen Glaubensüberzeugung von Muslimen entgegenkommen.
Die Ausrichtung der Bestatteten kann so erfolgen, dass der Leichnam auf der rechten Seite liegt und mit dem Gesicht Richtung Mekka gewendet ist.
Die Beisetzung hat bei Erdbestattungen gem. den bestehenden Vorgaben der Satzung über die Benutzung der Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen in einem Sarg zu erfolgen.
Der Grabstein muß so aufgestellt werden, dass er vom Wege aus betrachtet rückseitig mit dem Grabende abschließt.
Liegesteine oder Gedenkplatten sind an der Wegeseite erlaubt.
Für die Benutzung der städt. Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sowie für die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werden Gebühren erhoben, der Höhe sich aus dem jeweils geltenden Gebührenverzeichnis der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Mittelstadt Völklingen ergibt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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385,3 kB
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2
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450,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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527,8 kB
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