Beschlussvorlage - 2018/401

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussentwurf

Herr Werner Brakhan, geb. am 22.06.1946, wohnhaft Forststraße 9 in 66333 Völklingen wird zum Schiedsmann für den Bezirk III -Völklingen-Heidstock- für die Dauer von 5 Jahren gewählt. 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Die Amtszeit des Schiedsmannes im Schiedsmannsbezirk III -Völklingen-Heidstock- endete am 07.01.2018. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 17.01.2018. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 16.02.2018 bewerben. Bewerbungen wurden nicht abgegeben.

 

Der bisherige Schiedsmann, Herr Werner Brakhan, hat mit Schreiben vom 05.12.2017 sein Interesse an einer weiteren Amtszeit bekundet.

 

(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)

 

 

Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:

 

§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:

 

Abs. 1

Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

 

 

Abs. 2

Das Amt kann nicht bekleiden

 

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht

geeignet ist.

 

Abs. 3

 

In das Amt soll nicht berufen werden,

 

1.      wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2.      wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;

3.      wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche An-

ordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

                                                                                                           

 

Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...