Beschlussvorlage - 2018/396

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Entwurf wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 14.12.2017 hat der Stadtrat beschlossen, der Aufstellung des Bebauungsplanes V/22 "Gewerbegebiet ehemaliges Acetylenwerk" gem. § 2 BauGB mit der Nutzungsfestsetzung GE für Gewerbegebiet bzw. GEe für eingeschränktes Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO zuzustimmen und die Verwaltung mit den durchführungsnotwendigen Verfahrensschritten zu beauftragen.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung des Betriebs der Fa. Niederer sowie deren Erweiterung auf das Areal der benachbarten ehemaligen Acetylenfabrik zu schaffen. Der Bebauungsplan soll ein Gewerbegebiet gem. 8 BauNVO festsetzen, wobei für den Bereich zur westlich des Geltungsbereichs angrenzenden Wohnbebauung ein "eingeschränktes" Gewerbegebiet festgesetzt werden soll. Diese Festsetzung dient dazu, zur angrenzenden Wohnbebauung hin einen Puffer zu schaffen, da im eingeschränkten Gewerbegebiet nur solche Betriebe zulässig sein sollen, die das Wohnen nicht westentlich stören.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde gem. § 2 (1) BauGB am 03.01.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Bürger gem. § 3 (1) BauGB fand in der Zeit vom 15.01.2018 bis einschließlich 26.01.2018 statt. Anregungen der betroffenen Öffentlichkeit zu der beabsichtigten Planung sind in diesem Zeitraum nicht eingegangen.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden erhielten mit Schreiben vom 20.12.2017 die Möglichkeit, Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen.

Beteiligt wurden Träger öffentlicher Belange bzw. ähnliche Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehen Frist nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmnenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange bzw. ähnlicher Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden wurde eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage (Synopse) beigefügt ist.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt, dem Entwurf des Bebauungsplans V/22 "Gewerbegebiet ehemaliges Acetylenwerk" zuzustimmen, und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. §§ 3 (2), 4 (2) und 4a BauGB.

 

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Anlagen

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