Beschlussvorlage - 2017/351

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. §71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 8.132,29 € wie folgt zu verteilen:

Pro Veranstaltung wird der Betrag von 162,6458 € berechnet.

  

Arbeiterwohlfahrt, OV Völklingen 

9 Veranstaltungen

1.463,81

Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal

6 Veranstaltungen 

   975,88

Arbeiterwohlfahrt, OV R.-Höhe 

4 Veranstaltungen 

   650,58

Arbeiterwohlfahrt, OV Wehrden 

4 Veranstaltungen

   650,58

Kath. Kirchengde. „St. Michael“

8 Veranstaltungen 

1.301,17

Ev. Kirchengde Wehrden/ Geislautern/Männerkreis 

5 Veranstaltungen

   813,23

Ev. Frauenhilfe Völklingen  

2 Veranstaltungen

   325,29

Ev. Kirchengde. Heidstock Treff 

2 Veranstaltungen

   325,29

Ev. Frauenhilfe Fürstenhausen  

2 Veranstaltungen

   325,29

Kath. Kirchengde. „St. Eligius“  

8 Veranstaltungen

1.301,17

 

50 Veranstaltungen

8.132,29

 

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Sachverhalt

 

Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungs-fähiger Pauschalbetrag von 10.284,56 € festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird.

 

Bei insgesamt 40550 (Stand 30.06.2016) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,253627 €. Mit einer Einwohnerzahl von 32064 kann der Gemeindebezirk Völklingen über einen Betrag von 8.132,29 € verfügen.

 

Demnach stehen zur Bezuschussung von Altenveranstaltungen gem. §71 SGB XII

8.132,29 € bereit. Bezuschusst werden  ausschließlich Veranstaltungen.

Kosten für Räume und deren Unterhaltung werden nicht gefördert.

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

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