Beschlussvorlage - 2017/351
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen der Altenhilfe gemäß §71 SGB XII, Gewährung von Zuschüssen zur Durchführung von Veranstaltungen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Jugend-, Frauen-, Senioren- und Integrationsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
Ortsrat Völklingen
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Entscheidung
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06.02.2018
|
Beschlussentwurf
Es wird beschlossen, die Mittel des Regionalverbandes Saarbrücken gem. §71 SGB XII – Maßnahmen der Altenhilfe – in Höhe von 8.132,29 € wie folgt zu verteilen:
Pro Veranstaltung wird der Betrag von 162,6458 € berechnet.
Arbeiterwohlfahrt, OV Völklingen |
9 Veranstaltungen |
1.463,81 |
Arbeiterwohlfahrt, OV Luisenthal |
6 Veranstaltungen |
975,88 |
Arbeiterwohlfahrt, OV R.-Höhe |
4 Veranstaltungen |
650,58 |
Arbeiterwohlfahrt, OV Wehrden |
4 Veranstaltungen |
650,58 |
Kath. Kirchengde. „St. Michael“ |
8 Veranstaltungen |
1.301,17 |
Ev. Kirchengde Wehrden/ Geislautern/Männerkreis |
5 Veranstaltungen |
813,23 |
Ev. Frauenhilfe Völklingen |
2 Veranstaltungen |
325,29 |
Ev. Kirchengde. Heidstock Treff |
2 Veranstaltungen |
325,29 |
Ev. Frauenhilfe Fürstenhausen |
2 Veranstaltungen |
325,29 |
Kath. Kirchengde. „St. Eligius“ |
8 Veranstaltungen |
1.301,17 |
|
50 Veranstaltungen |
8.132,29 |
Sachverhalt
Vom Regionalverband Saarbrücken wurde für die Mittelstadt Völklingen gem. § 71 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) – Maßnahmen der Altenhilfe – ein abrechnungs-fähiger Pauschalbetrag von 10.284,56 € festgesetzt, der entsprechend den Einwohnerzahlen auf drei Gemeindebezirke aufgeteilt wird.
Bei insgesamt 40550 (Stand 30.06.2016) Einwohnern entfällt auf einen Einwohner der Betrag von 0,253627 €. Mit einer Einwohnerzahl von 32064 kann der Gemeindebezirk Völklingen über einen Betrag von 8.132,29 € verfügen.
Demnach stehen zur Bezuschussung von Altenveranstaltungen gem. §71 SGB XII
8.132,29 € bereit. Bezuschusst werden ausschließlich Veranstaltungen.
Kosten für Räume und deren Unterhaltung werden nicht gefördert.
